Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf zur Frauenförderung in NRW

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Aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf zur Frauenförderung in NRW

13.09.2016

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat kürzlich eine Neuregelung zur Frauenförderung in NRW für verfassungswidrig erklärt. Beförderungsentscheidungen, die auf dieser Regelung fußen, seien entsprechend rechtswidrig. So heißt es in einer Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 05.09.2016: „Das Land Nordrhein-Westfalen hatte seine Auswahlentscheidung auf § 19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen gestützt. Nach dieser am 01. Juli 2016 in Kraft getretenen Vorschrift sind Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“

Das VG Düsseldorf sprach dem Land in diesem Fall jedoch die Gesetzgebungskompetenz ab und befand, „die Zuständigkeit zur Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamten“ obliege gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG dem Bund. Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung: „Hiervon hat er [Anm. d. Red.: der Bund] durch § 9 des Beamtenstatusgesetzes Gebrauch gemacht. Danach sind Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen.“

Die Pressemitteilung des VG Düsseldorf finden Sie hier im Wortlaut.

Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 20/2016 vom 05.09.2016

 

 

 

 

Muster-Verfahren zur Gremienbesetzung

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Muster-Verfahren zur Besetzung von Gremien nach § 31 Abs. 3 des LGG

24.08.2016

Auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz steht ein Muster-Verfahren für die berufende Stelle zur Auswahl von stimmberechtigten Gremienmitgliedern im Rahmen des Doppelbenennungsverfahrens nach § 31 Abs. 3 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zum Download bereit.

 

Neuregelung des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen

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Neuregelung des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen

16.08.2016

„Ein zahnloser Tiger“ sei das aktuelle Landesgleichstellungsgesetz, erklärte kürzlich die Emanzipationsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). Der Entwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz, der kürzlich an den Landtag weitergeleitet wurde, sieht entsprechend „eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand“ vor. Steffens führte dazu aus: „Um die Gleichstellung in der Praxis erfolgreich umzusetzen, brauchen wir vor allem starke Gleichstellungsbeauftragte mit einer klaren und durchsetzungsfähigen Rechtsposition. Eine solide rechtliche Basis ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Dienststellen wirkungsvoll agieren können“. Zukünftig sollen Maßnahmen, die unter Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beschlossen und durchgeführt wurden, als „gesetzwidrig“ eingestuft werden. Zudem soll der Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht einräumt werden, damit sie bei etwaigen Verletzungen ihrer Rechte den Klageweg beschreiten kann. Der neue Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte das Recht hat, externe Sachverständige zu konsultieren, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Auch einen Anspruch auf mindestens eine Fortbildung mit gleichstellungspolitischem Schwerpunkt schreibt der Entwurf fest.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (668)

Ursachenforschung zur Lohnlücke

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Ursachenforschung zur Lohnlücke

16.08.2016

Ein aktuelles Forschungsprojekt, „das die ‚Blinden Flecken in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gaps‘ untersucht“, hat jetzt gezeigt, dass die geringen Verdienstmöglichkeiten in Berufen, die als typisch weiblich gelten, „häufig nicht gerechtfertigt“ sind. Prof. Ute Klammer, Direktorin des Institutes Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, äußerte sich wie folgt: „Viele Untersuchungen zu den Verdienstunterschieden zwischen den Geschlechtern suggerieren, dass allenfalls ein kleiner Teil auf Lohndiskriminierung zurückgeht. Der größere Teil ließe sich durch die unterschiedlichen Positionen von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt erklären. Unsere Analysen zeigen jedoch, dass sich auch hier ungerechtfertigte Benachteiligungen verbergen können“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (668)

Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

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Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

11.08.2016

Bereits seit Dezember letzten Jahres liegt Manuela Schwesigs Entwurf für ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“ dem Kanzleramt vor und hat in der Zwischenzeit für rege Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. Denn Schwesigs Entwurf sieht nicht nur vor, dass Betriebe ab 500 Beschäftigten die eigenen Gehaltsstrukturen im Hinblick auf Entgeltgleichheit prüfen und anschließend öffentlich darüber berichten, sondern auch, dass Beschäftigten zudem „ein individuelles einklagbares Auskunftsrecht über den Verdienst von mindestens fünf anonymisierten KollegInnen mit vergleichbarer Stellenbeschreibung“ eingeräumt wird (zwd Ausgabe 340, S. 8). Die Beweispflicht soll beim Arbeitgeber liegen. Dieser müsste dann nachweisen , dass etwaige Entgeltungleichheiten ausschließlich fachlich begründet sind. Vor allem Schwesigs Auslegung des individuellen Auskunftsanspruches, der im Koalitionsvertrag nicht weiter definiert wurde, bleibt ein zentraler Streitpunkt. Wann das Entgeltgleichheitsgesetz verabschiedet wird, ist derzeit ebenso wenig abzusehen wie die finale Auslegung des Auskunftsanspruches.

Quelle: Zweiwochendienst (Ausgabe 340 vom 12.07.2016)

 

 

Mitten im Leben: Studie zur Einkommensgerechtigkeit

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„Mitten im Leben“: Studie zur Einkommensgerechtigkeit

Eintrag vom 04.08.2016

Lohngerechtigkeit ist das, was sich über 90 Prozent der Frauen in der Mitte ihres Lebens wünschen. Das zeigt die Studie „Mitten im Leben“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren untersucht hat.

Doch es geht den Frauen in ihrer Lebensmitte nicht nur darum, genauso viel Geld wie Männer zu verdienen. Sie wollen auch die Rentenlücke geschlossen sehen (94 %) und die sogenannten Frauenberufe aufgewertet wissen (92 %). Bei gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation müsse auch der gleiche Verdienst drin sein wie in typischen ‚Männerberufen‘, findet die überwiegende Mehrheit der befragten Frauen. Im Kern geht es Frauen also vor allem darum, auf Augenhöhe mit den Männern zu sein – im Job wie in der Familie.

Die Studie „Mitten im Leben. Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren“ entstand unter Leitung von Professor Dr. Carsten Wippermann am DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung.

Eine Kurzfassung der Studie kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: frauen im dbb (6/2016)