Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Ursachenforschung zur Lohnlücke

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Ursachenforschung zur Lohnlücke

16.08.2016

Ein aktuelles Forschungsprojekt, „das die ‚Blinden Flecken in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gaps‘ untersucht“, hat jetzt gezeigt, dass die geringen Verdienstmöglichkeiten in Berufen, die als typisch weiblich gelten, „häufig nicht gerechtfertigt“ sind. Prof. Ute Klammer, Direktorin des Institutes Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, äußerte sich wie folgt: „Viele Untersuchungen zu den Verdienstunterschieden zwischen den Geschlechtern suggerieren, dass allenfalls ein kleiner Teil auf Lohndiskriminierung zurückgeht. Der größere Teil ließe sich durch die unterschiedlichen Positionen von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt erklären. Unsere Analysen zeigen jedoch, dass sich auch hier ungerechtfertigte Benachteiligungen verbergen können“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (668)

Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

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Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

11.08.2016

Bereits seit Dezember letzten Jahres liegt Manuela Schwesigs Entwurf für ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“ dem Kanzleramt vor und hat in der Zwischenzeit für rege Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. Denn Schwesigs Entwurf sieht nicht nur vor, dass Betriebe ab 500 Beschäftigten die eigenen Gehaltsstrukturen im Hinblick auf Entgeltgleichheit prüfen und anschließend öffentlich darüber berichten, sondern auch, dass Beschäftigten zudem „ein individuelles einklagbares Auskunftsrecht über den Verdienst von mindestens fünf anonymisierten KollegInnen mit vergleichbarer Stellenbeschreibung“ eingeräumt wird (zwd Ausgabe 340, S. 8). Die Beweispflicht soll beim Arbeitgeber liegen. Dieser müsste dann nachweisen , dass etwaige Entgeltungleichheiten ausschließlich fachlich begründet sind. Vor allem Schwesigs Auslegung des individuellen Auskunftsanspruches, der im Koalitionsvertrag nicht weiter definiert wurde, bleibt ein zentraler Streitpunkt. Wann das Entgeltgleichheitsgesetz verabschiedet wird, ist derzeit ebenso wenig abzusehen wie die finale Auslegung des Auskunftsanspruches.

Quelle: Zweiwochendienst (Ausgabe 340 vom 12.07.2016)

 

 

Mitten im Leben: Studie zur Einkommensgerechtigkeit

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„Mitten im Leben“: Studie zur Einkommensgerechtigkeit

Eintrag vom 04.08.2016

Lohngerechtigkeit ist das, was sich über 90 Prozent der Frauen in der Mitte ihres Lebens wünschen. Das zeigt die Studie „Mitten im Leben“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren untersucht hat.

Doch es geht den Frauen in ihrer Lebensmitte nicht nur darum, genauso viel Geld wie Männer zu verdienen. Sie wollen auch die Rentenlücke geschlossen sehen (94 %) und die sogenannten Frauenberufe aufgewertet wissen (92 %). Bei gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation müsse auch der gleiche Verdienst drin sein wie in typischen ‚Männerberufen‘, findet die überwiegende Mehrheit der befragten Frauen. Im Kern geht es Frauen also vor allem darum, auf Augenhöhe mit den Männern zu sein – im Job wie in der Familie.

Die Studie „Mitten im Leben. Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren“ entstand unter Leitung von Professor Dr. Carsten Wippermann am DELTA-Institut für Sozial- und Ökologieforschung.

Eine Kurzfassung der Studie kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: frauen im dbb (6/2016)

 

Tagung „Gleichstellung durch Personalentwicklung umsetzen! Gleichstellungsplan, Frauenförderplan, Chancengleichheitsplan, Gleichstellungskonzept“

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Tagung „Gleichstellung durch Personalentwicklung umsetzen! Gleichstellungsplan, Frauenförderplan, Chancengleichheitsplan, Gleichstellungskonzept“

Eintrag vom 26.07.2016

Vom 19. bis 20 September 2016 veranstaltet die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen- & Gleichstellungsbeauftragte eine Tagung in Hannover zum Thema „Gleichstellung durch Personalentwicklung umsetzen! Gleichstellungsplan, Frauenförderplan, Chancengleichheitsplan, Gleichstellungskonzept“. Angesichts gesetzlicher Neuerungen in der jüngeren Vergangenheit auf Länderebene richtet diese Tagung den Fokus auf das Instrument Gleichstellungsplan, Frauenförderplan bzw. Chancengleichheitsplan, das in der Mehrzahl der Landesgleichstellungsgesetze verankert ist, und widmet sich der Frage, inwiefern Gleichstellung und Personalentwicklung Hand in Hand gehen. Welche Rolle spielt der Gleichstellungsplan in diesem Zusammenhang? Was kann ein Gleichstellungsplan beispielsweise in Hinblick auf Quotenziele leisten und welche Durchschlagskraft besitzt er letztlich? Solche und weitere Fragen sollen im Rahmen der Tagung praxisnah diskutiert werden.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte:

  • Wünsche und Erwartungen junger Frauen
  • Formulierung konkreter Maßnahmen im Gleichstellungsplan
  • rechtliche Möglichkeiten
  • Strategien für die Gleichstellungsarbeit

Das detaillierte Programm inklusive Lageplan und Kontaktinformationen finden Sie hier. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.

Herbstsitzung der LAG-LGG am 24. November 2016

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Herbstsitzung der LAG-LGG am 24. November 2016

Eintrag vom 11.07.2016

Die Herbstsitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz findet in diesem Jahr am 24. November statt. Eröffnet wird die diesjährige Sitzung an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz von Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, die ein Grußwort sprechen wird.

Eine Einladung samt Tagesordnung erhalten Sie im Vorfeld der Sitzung per Post. Diese werden wir Ihnen außerdem im internen Bereich der Service- und Vernetzungsstelle zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem gültigen Benutzernamen und Passwort auf den internen Bereich Zugriff haben. Falls Sie noch keinen Zugang zum internen Bereich haben, können Sie diesen hier beantragen.

Gleichstellung als Wettbewerbsvorteil

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Gleichstellung als Wettbewerbsvorteil

Eintrag vom 05.07.2016

Im Rahmen der Fachtagung „WEP – Equality Means Business,“ die am 23. Juni in Frankfurt am Main stattfand, gab das Deutsche Komitee für UN Women (Bonn) an, dass Geschlechtergerechtigkeit Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffe. Die sogenannten Women’s Empowerment Principles (WEP), ein Katalog an freiwilligen Grundsätzen, der unter Zusammenarbeit von UN Women und UN Global Compact entstanden ist, bauen auf dieser Erkenntnis auf, so das Komitee. So seien Unternehmen „mehr denn je gefragt, das Potenzial ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln, Frauen zu fördern die WEP umzusetzen.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (666)