Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauen bleiben Im Bundestag unterrepräsentiert – seit 20 Jahren geht es kaum voran“

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt auf, dass auch die Wahl einer Bundestagspräsidentin „nicht darüber hinwegtäuschen [könne], dass Frauen auch im neu gewählten Bundestag deutlich unterrepräsentiert sind“. Mit knapp 35 Prozent liege ihr Anteil zwar 4 Prozentpunkte höher als nach der Wahl 2017, insgesamt stagniere aber die Entwicklung seit nun mehr gut 20 Jahren. Seit der Wahl 1998, so heißt es weiter, pendele der Frauenanteil im Bundestag „um etwa ein Drittel aller Abgeordneten“. Damit liege „Deutschland zwar im europäischen Durchschnitt“, sei „von einer Genderparität aber meilenweit entfernt“.

Die wesentlichen Ergebnisse sind:

  • Die Unterschiede zwischen den Fraktionen sind beträchtlich: Mit 59 Prozent überschreiten die Grünen und mit 54 Prozent die Linken aktuell die Parität, mit 42 Prozent sind die SPD sowie mit je 24 Prozent CDU/CSU und FDP bzw. 13 Prozent die AfD „teils weit davon entfernt“.
  • Frauen werden von den Parteien in den Wahlkreisen „deutlich seltener“ aufgestellt, obwohl sie über die Erststimme im Mittel „ähnlich häufig gewählt“ werden wie Direktkandidaten.
  • Im Vergleich zu Männern erhalten sie zudem „oft auch weniger aussichtsreiche Listenplätze für die Wahl Ober die Zweitstimme“. Dies gilt insbesondere für CDU/CSU und die FDP.
  • Grüne, SPD und Linke erhöhen ihre Frauenanteile in den Fraktionen systematisch durch den Reißverschluss. Mindestens jede zweite über die Landesliste in den Bundestag gewählte Person ist eine Frau.
  • Die parteispezifischen Quotenregelungen (50 Prozent bei den Grünen und den Linken sowie 30 Prozent bei der SPD) bei der Nominierung von Listenkandidat*innen und das 33 Prozent-„Ziel“ der CDU sind „effektiv“.

Quelle: fpd 793

„Frauen haben nach protokollarischer Höherstellung nicht automatisch mehr Macht“

Dem neuen Präsidium des Deutschen Bundestags gehören neben der neuen Präsidentin Bärbel Bas vier weitere Frauen, aber nur ein Mann an. Diese sind: Aydan Özoguz, ehern. SPD-Vize und Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration; Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; sowie die bisherigen Vizepräsidentinnen Claudia Roth (Grüne) und Petra Pau (Linke); einziger Vizepräsident bleibt Wolfgang Kubicki (FDP).
Mit Bärbel Bas ist in der 20. Wahlperiode des Bundestags eine Frau – nach Annemarie Renger (SPD) (1972-1976) und Rita Süßmuth (CDU/CSU) (1988-1998) – erst zum dritten Mal an die Spitze des bundesdeutschen Parlaments gelangt.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Ballis wies darauf hin, dass das Bundestagspräsidium kein Gremium sei, in dem sich „große politische Macht“ bündele. Auch das protokollarisch als zweithöchstes Staatsamt – nach dem Bundespräsidenten und vor dem Kanzleramt – geltende Amt der Parlamentspräsidentin sei „kein politischer Machtfaktor“.
Quelle: fpd 793

Von den 10 neuen DAX-Mitgliedern haben nur 5 eine Frau im Firmen-Vorstand

Von den 10 neuen Großunternehmen – von Airbus bis Zalando -, die bei der Erweiterung des bisherigen DAX-30 in den Deutschen Aktienindex aufgenommen wurden, kann nur die Hälfte wenigstens ein weibliches Vorstandsmitglied vorweisen. Völlig frauenfrei sind die Vorstände der anderen 5 DAX-Neulinge, nämlich die der Porsche-Holding, des Internet-Versenders Hello Fresh, des Chemie-Handelsriesen Brenntag, des Labor-Lieferanten Sartorius und des Aromenherstellers Symrise. Brenntag hat immerhin 17.000 Beschäftigte, Sartorius 10.500 und Symrise 10.000. Der Frauenanteil in den DAX-Unternehmensvorständen, der bisher bescheidene 19,0 Prozent betrug, sinkt durch die Aufnahme der 10 Aufsteiger auf 17,6 Prozent. Zweck der DAX-Erweiterung ist die „bessere Abbildung der deutschen Wirtschaft“.
Quelle: fpd 792

Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung benannt

Zum 1. November 2021 treten Lisi Maier und Dr. Arn Saue ihre Ämter als Direktorin und Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung an. Nachdem die Stiftung im Mai dieses Jahres per Gesetz errichtet wurde, nimmt damit das geschäftsführende Organ der Stiftung seine Arbeit auf.

Im Namen des Stiftungsrates erklärte die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Lisi Maier und Dr. Arn Sauer ein innovatives und engagiertes Tandem für die operative Leitung der Bundesstiftung Gleichstellung gewinnen konnten. Ich bin mir sicher, dass die Stiftung unter ihrer Leitung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland beschleunigen wird. Beiden wünsche ich für ihre neuen Aufgaben viel Freude und gutes Gelingen.“

Zu den Personen:
Lisi Maier war seit 2016 als stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats gleichstellungspolitisch auf Bundesebene und im europäischen Kontext aktiv und gehört dem Rat für nachhaltige Entwicklung an. „Die Bundesstiftung Gleichstellung will ich zusammen mit meinem Ko-Direktor zu einer starken Wissens-, Beratungs- und Vernetzungsstruktur für und mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft aufbauen. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch die Bundesregierung bei der Umsetzung und dem Ausbau ihrer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten und gemeinschaftlich neue Ideen entwickeln, um einen gesamtgesellschaftlichen Kulturwandel anzustoßen“, so die designierte Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung.

Dr. Arn Sauer war seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter für Gender Mainstreaming im Umweltbundesamt und ehrenamtliches Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans* e.V. Der zukünftige Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung erklärt: „Ich freue mich auf diese Aufgabe mit der Bundesstiftung Gleichstellung in gemeinsamer Leitung mit Frau Maier dazu beitragen zu dürfen, Geschlechtergerechtigkeit in allen Köpfen und Strukturen zu verankern. Es gibt nach wie vor viel zu tun, von Arbeitsmarkt und Gender-Pay-Gap bis -Renten-Gap, von Sorge für Kinder bis Pflege und darüber hinaus. Die Corona-Pandemie hat es eindrücklich vor Augen geführt: Gleichstellung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine demokratische, gerechte, nachhaltig wirtschaftende und (ver-)sorgende und damit zukunftsfähige Gesellschaft.“

Mehr Informationen unter:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/bundesstiftung-gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

„Die Gesellschaft für deutsche Sprache sagt grundsätzlich Ja zum Gendern“

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), die mit einem eigenen Redaktionsstab dem Bundestag „Sprachberatung“ leistet, sage „grundsätzlich Ja zum Gendern und setze sich für diskriminierungsfreie Sprache ein“, hat die GfdS-Linguistin Sybille Hallik der Zeitung „Das Parlament“ mitgeteilt. Die Herausforderung sei dabei, „dass die Texte gut les- und vorlesbar, außerdem verständlich und grammatikalisch korrekt sind“. Im Hinblick auf Gesetze müssten „Eindeutigkeit und Rechtssicherheit“ gewährleistet sein. Deshalb folge die Sprachberatung hier dem „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ des Bundesjustizministeriums. Darin sei festgelegt, „dass Sparschreibungen, zu denen das Gendersternchen, der Unterstrich, der Genderdoppelpunkt und verwandte Formen zählen, in Gesetzestexten keine Anwendung finden“.
Quelle: fpd 791

Forderungskatalog der 26. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Die 26. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat zur aktuellen Frauenpolitik folgende Forderungen beschlossen:

  • Mehr Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Netz durch Förderung und Ausbau zivilgesellschaftlicher Initiativen und Projekte zu diesem Thema.
  • Die Konferenz fordert die Bundesregierung unter Hinweis auf die 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention zu einer zeitnahen Anerkennung des Femizids als Straftatbestand im deutschen Strafrecht auf.
  • Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die „geschlechtsspezifische Medizin“ auf der Grundlage geschlechterspezifischer Daten in allen medizinischen Disziplinen Teil von Forschung, Kliniken und Lehre wird.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, die §§ 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen; die Konferenz befürwortet stattdessen „eine zeitgemäße Regelung des Verfahrens im Schwangerschaftskonfliktgesetz“.
  • Bund und Länder müssen „wirksame Strategien zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger und flächendeckender Versorgungsangebote zur Vornahme von ambulanten und klinischen Schwangerschaftsabbrüchen in allen Städten und Kommunen schaffen.

Quelle: fpd 790