Die 26. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat zur aktuellen Frauenpolitik folgende Forderungen beschlossen:
- Mehr Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Netz durch Förderung und Ausbau zivilgesellschaftlicher Initiativen und Projekte zu diesem Thema.
- Die Konferenz fordert die Bundesregierung unter Hinweis auf die 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention zu einer zeitnahen Anerkennung des Femizids als Straftatbestand im deutschen Strafrecht auf.
- Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die „geschlechtsspezifische Medizin“ auf der Grundlage geschlechterspezifischer Daten in allen medizinischen Disziplinen Teil von Forschung, Kliniken und Lehre wird.
- Die Bundesregierung wird aufgefordert, die §§ 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen; die Konferenz befürwortet stattdessen „eine zeitgemäße Regelung des Verfahrens im Schwangerschaftskonfliktgesetz“.
- Bund und Länder müssen „wirksame Strategien zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger und flächendeckender Versorgungsangebote zur Vornahme von ambulanten und klinischen Schwangerschaftsabbrüchen in allen Städten und Kommunen schaffen.
Quelle: fpd 790