Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Deutscher Frauenrat für „Parität für Listen- und Direktmandate beim Wahlrecht“

Deutscher Frauenrat für „Parität für Listen- und Direktmandate beim Wahlrecht“

05.11.2020

Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats (DF) Elke Ferner, diefür Parität zuständig ist, erklärte: Der DF sei „enttäuscht, dass auch die Große Koalition die Chance hat verstreichen lassen, schon zur nächsten Bundestagswahl Geschlechterparität im Wahlrecht zu verankern“. Der Frauenrat, so fügte Ferner an, freue sich aber, „dass die Reformkommission konkrete Vorschläge für Parität erarbeiten soll“. Sie bezog sich mit ihrer Stellungnahme auf die Einigungsformel des Koalitionsausschusses von Union und SPD für eine Wahlrechtsreform. Nach diesem Kompromiss „soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die nach der Bundestagswahl 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird; in dieser Kommission sollen Vorschläge für die Verankerung von Parität im Wahlrecht erarbeitet werden“.
In der Erklärung des DF wird daran erinnert: „Modelle für Parität auf Bundesebene liegen auf dem Tisch. Der DF hat hierfür Vorschläge entwickelt. […] Wir wollen es nicht länger akzeptieren, dass Frauen im Bundestag so dramatisch unterrepräsentiert sind. Unser Appell an die Bundestagsabgeordneten lautet daher: Setzen Sie sich innerhalb der Kommission dafür ein, dass Parität im Wahlrecht bei den Listen und Direktmandaten verankert wird.“

Quelle: fpd 767

„In der Krise zeigt sich die fehlende Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien“

„In der Krise zeigt sich die fehlende Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien“

10.09.2020

Der Deutsche Frauenrat (DF) hat in einer Stellungnahme eine „Expertenherrschaft“ beklagt, in der Frauen „nicht gehört“ würden. In der derzeitigen Krise zeige sich „die fehlende Präsenz von Frauen in Parteien, Parlamenten, Führungspositionen und entscheidungsgebenden Gremien und die ungleiche Verteilung von Macht, Verantwortung und Einflussnahme zwischen den Geschlechtern“.

Angesichts dieser Situation formulierte der DF folgende Forderungen:

  • „Die zügige Novellierung des Führungspositionen-Gesetzes sowie eine verbindliche 30-%-Frauenquote für Aufsichtsräte, Vorstände und mindestens die beiden darunter liegenden operativen Ebenen In allen Unternehmensrechtsformen
  • Ein Paritätsgesetz für Listen- und Direktkandidaturen
  • Paritätische Besetzung von Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien in Medien. Kultur, Medizin und Wissenschaft sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 % Frauen
  • Ein Demokratiefördergesetz, das die zivilgesellschaftliche Beteiligung sicherstellt
  • Ausreichende Fördermittel für die Förderung von Digitalisierungsprozessen in Frauenverbänden
  • Investitionsmaßnahmen in geschlechtergerechte Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zum Erwerb von digitalen Kompetenzen.“

Der DF kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass beim aktuellen Konjunkturpaket der Bundesregierung Frauen „hauptsächlich bei familienpolitischen Leistungen“ vorkommen, „und das“, wie die Frauenlobby betont, „obwohl sie natürlich auch in vielen anderen Bereichen betroffen sind und die Krise sie am härtesten trifft“. Der Staat müsse „eine angemessene demokratische Beteiligung der weiblichen Zivilgesellschaft im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren gewährleisten“.

Quelle: fpd 764

Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) 2021 und 2022

Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) 2021 und 2022

01.09.2020

Für das Jahr 2021 übernimmt Mecklenburg-Vorpommern den Vorsitz und die Geschäftsführung der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz der Länder. Stefanie Drese, Gleichstellungsministerin Schwerin, hat bereits angekündigt, die „Verteilung der familiären Sorgearbeit im Sinne einer echten Partnerschaftlichkeit“ zum Hauptthema der GFMK im kommenden Jahr machen zu wollen.
Für das darauffolgende Jahr 2022 wird Hamburg Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK übernehmen.

Quelle: fpd 764

Sonderkonferenz der GFMK: „Chancen der Corona-Krise nutzen – jetzt Geschlechtergerechtigkeit umsetzen!“ – Teil 2

 

21.08.2020

Vorschläge der GFMK

„Die GFMK setzt sich dafür ein, dass staatliche Maßnahmen auf die besonderen Belastungssituationen von Frauen abgestimmt werden und die bestehenden Lohnungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern abfedern.
Die GFMK sieht insbesondere die Tarifpartner in der Pflicht, effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Beseitigung der Lohnungerechtigkeit zu ergreifen, z.B. durch eine vor allem finanzielle Aufwertung solcher Berufsgruppen, in denen weit überwiegend Frauen arbeiten.
Die GFMK bittet die Bundesregierung erneut, das Faktorverfahren in der Steuerklassenkombination IV/IV mittels einer Informationskampagne bekannter zu machen, damit künftig die gerechte Aufteilung des Splittingvorteils für Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner und dessen Anwendung zum Standard wird.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, insbesondere für zukünftige Krisensituationen die Bemessung des Kurzarbeitergeldes geschlechtergerecht auszugestalten, z.B. indem bei der Berechnung der Anspruchshöhe auf den Bruttolohn oder einen fiktiven, anhand Steuerklasse IV zu errechnenden Nettolohn abgestellt wird.
Um auch bei der Berechnung der Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1a LfSG eine Ungleichbehandlung vor allem für verheiratete Frauen zu vermeiden, wird die Bundesregierung gebeten, bei künftigen Gesetzesanpassungen als Berechnungsgrundlage den Bruttolohn oder einen fiktiven, anhand Steuerklasse IV zu errechnenden Nettolohn vorzusehen. Für Tage, an denen es Eltern trotz fehlender öffentlicher Betreuungsmöglichkeiten gelingt, zumindest verkürzt zu arbeiten, so dass sie lediglich eine anteilige Entschädigungszahlung erhalten, sollte sich auch die Anspruchsdauer nur entsprechend verkürzen.
Die GFMK bittet die Bundesregierung nochmalig, Vorschläge vorzulegen, wie Minijobs dort, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit eigenständige Existenzsicherung verhindern, beseitigt oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über führt werden können. Die Privilegierung von Minijobs durch weitgehende Sozialversicherungsfreiheit stellt sich bei deren Wegfall für die Betroffenen – zu zwei Dritteln Frauen – als nachteilig heraus, weil sie wegen fehlender Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung weder Kurzarbeiter- noch Arbeitslosengeld erhalten. Zur kurzfristigen Unterstützung in der aktuellen Krisensituation soll geprüft werden, ob vorübergehend für geringfügig Beschäftigte aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistungen gewährt werden können.“

Quelle: fpd 764

Sonderkonferenz der GFMK: „Chancen der Corona-Krise nutzen – jetzt Geschlechtergerechtigkeit umsetzen!“ – Teil 1

 

21.08.2020

Eine Sonderkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz der Länder, durchgeführt als Video-Schalt-Sitzung unter Leitung der saarländischen Frauenministerin Monika Bachmann als amtierender GFMK-Vorsitzender, hat auf Antrag des Saarlandes einstimmig eine 8 Seiten umfassende Entschließung zum Thema „Chancen der Corona-Krise nutzen – jetzt Geschlechtergerechtigkeit umsetzen“ verabschiedet.

Die wichtigsten Passagen der Resolution im Originalwortlaut sind:

„Frauenarbeit“ ist systemrelevant

„Aus Krisen erwachsen auch Chancen. Die breite Aufmerksamkeit für die zugespitzten gleichstellungspolitischen Problemlagen während der Corona-Krise muss für die Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern genutzt werden. Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gezeigt: Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die während der Corona-Krise systemrelevante Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Und Frauen sind es, die verstärkt und zusätzlich unbezahlte Sorgearbeit übernehmen.
Viele Frauen erleben gegenwärtig, wie notwendig eine faire Aufteilung von unbezahlter Sorgearbeit im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist – für die eigene ökonomische Unabhängigkeit, die Verwirklichung eigener Interessen und für die persönliche Weiterentwicklung und die eigene Gesundheit. In einer Zeit, in der aufgrund der Krise Weichen neu gestellt werden, ergeben sich auch neue Möglichkeiten für die Gestaltung einer geschlechtergerechten Zukunft.
Die gleichstellungspolitischen Problemlagen sind hinreichend bekannt. Sie haben sich in der Corona-Krise verschärft und sind in aller Deutlichkeit zu Tage getreten. Es muss jetzt oberste Priorität haben. die bereits seit vielen Jahren geforderte Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen sowie konkrete und unterstützende Maßnahmen umzusetzen, damit die Krise zu einem Gewinn für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird.
Bei der Entwicklung von Lösungen ist eine stärkere Politikbeteiligung von Frauen und die geschlechterparitätische Besetzung von Entscheidungsgremien erforderlich, um Geschlechteraspekte bei gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Weichenstellungen angemessen zu berücksichtigen.
Die GFMK fordert die politisch Verantwortlichen auf, der Systemrelevanz ‚frauentypischer Tätigkeiten‘ umfassend Rechnung zu tragen und deren Anerkennung, Wertschätzung und Aufwertung in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen sowie eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen zu gewährleisten.“

Quelle: fpd 764