5.09.2017 | 2017, Frauen in Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst
NRW-Koalition beendet die gesetzliche Bevorzugung von Beamtinnen bei Beförderung
04.09.2017
Erwartungsgemäß demontiert die neue schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen Teile der rot-grünen Gleichstellungspolitik. Die gesetzliche Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung von Beamtinnen wird wieder abgeschafft. Eine Beibehaltung des bisherigen Rechtszustands komme „aufgrund der gewichtigen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht in Betracht, da seit der rot-grünen Reform vom 1. Juli 2016 das Leistungsprinzip bei Beförderungen (von Beamtinnen und Beamten) nur noch beschränkt gelte. Ein bereits in den Düsseldorfer Landtag eingebrachter Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Dr. 17/78) soll die vorvorherige Rechtslage wiederherstellen.
Quelle: fpd 692
5.09.2017 | 2017, LGG - AGG
„Wahlprüfsteine“ der Gleichstellungsstellen zur Frauen- und Geschlechterpolitik
04.09.2017
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat „Wahlprüfsteine zu ausgewählten Themen aus frauen- und geschlechterpolitischer Sicht“ vorgelegt. Einzusehen sind sie auf der Internetseite www.frauenbeauftragte.org/themen/wahlprüfsteine. Sie stehen unter dem Motto „Gleichstellung = nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern für alle das Richtige“. Die politischen Parteien werden aufgefordert konkrete Fragen zu „Arbeitswelt und Rentenrecht“, Freiheit und Sicherheit“, „Infrastrukturpolitik“, „Gleichberechtigte Partizipation“, Gleichstellung und „Zuwanderung“ zu beantworten und darzulegen, „welches Konzept und welche Ideen“ sie ihrer künftigen Gleichstellungspolitik zugrunde legen.
Quelle: fpd 692
31.08.2017 | 2017, LGG - AGG
LAG-Herbstsitzung am 24. Oktober: Volles Programm
31.08.2017
Neuwahlen, Kurzberichte über konkrete Frauenfördermaßnahmen in den Dienststellen vor Ort und ein Vortrag über Geschlechterstereotype im Berufsleben – das sind die „TOP 3“ der LAG-Herbstsitzung am 24. Oktober in Mainz.
Gewählt wird turnusmäßig das Sprecherinnen-Team. Die derzeitigen Sprecherinnen freuen sich, wenn Kolleginnen sich zu einer Kandidatur bereitfinden.
Der Aufruf in der Frühjahrssitzung, Frauenfördermaßnahmen aus den Dienststellen als Best-Practice-Beispiele an die LAG zu melden, zeigt Wirkung. Die ersten Rückmeldungen sind eingegangen und werden auf der Sitzung – zum Teil von den Kolleginnen selbst – vorgestellt.
Nach der Mittagspause wird die Sozial- und Wirtschaftspsychologin Prof. Dr. Melanie Steffens von der Universität Koblenz-Landau über Geschlechterstereotypen im Berufsleben referieren. Unter dem provokanten Titel „Natürlich müssen Frauen weniger verdienen als Männer…?“ ist es ihr ein Anliegen, mit den Gleichstellungsbeauftragten in den Verwaltungen ins Gespräch zu kommen.
Sie können sich ab sofort im internen Bereich der Service- und Vernetzungsstelle zur Sitzung anmelden. Dort steht auch die Tagesordnung zum Download bereit. Eine Einladung samt Tagesordnung erhalten Sie im Vorfeld der Sitzung auch per Post.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem gültigen Benutzernamen und Passwort auf den internen Bereich Zugriff haben. Falls Sie noch keinen Zugang zum internen Bereich haben, können Sie diesen hier beantragen.
17.08.2017 | 2017, LGG - AGG
Erster Gleichstellungstag Rheinland-Pfalz 2017
17.08.2017
In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und gefördert durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung veranstaltet die Kommunal-Akademie/HöV Rheinland-Pfalz am 16. November 2017 zum ersten Mal einen Gleichstellungstag. Mit dieser Veranstaltung soll den Gleichstellungsbeauftragten und anderen Interessierten ein Forum zum regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch geboten werden.
Es konnten kompetente und namhafte Persönlichkeiten als Referenten und Referentinnen für diese Veranstaltung verpflichtet werden. Die Moderation übernimmt Agneta Psczolla, Leiterin der Geschäftsstelle des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Mainz. Besonders freuen wir uns, dass Frau Ministerin Anne Spiegel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung begrüßen wird.
Weitere Informationen und den Programmablauf entnehmen Sie bitte dem Flyer.
11.08.2017 | 2017, Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Ausstellungseröffnung „Grenzüberschreitungen“
11.08.2017
Neben ihren vielen Verpflichtungen als Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), ihrem Amt als Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz und als Referentin bei Seminaren rund um Themen der Gleichstellung sowie der Personalentwicklung, hat sich Birgit Löwer auch als Bildhauerin in der Region einen Namen gemacht.
In der Ausstellung „Grenzüberschreitungen“ vom 11. September bis zum 20. Oktober 2017 im Frauen- und Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz thematisiert sie zusammen mit der Künstlerin Karin Klomann den Verlust von Heimat, das Ausmaß der Ängste vor dem Ungewissen und das Leid das Menschen auf der Flucht. Die Aquarell- und Acrylmalerei von Karin Klomann und die Bronzen von Birgit Löwer bringen aber auch die existenziellen Dimensionen wie Hoffnung und Gegenwärtig-Sein zum Ausdruck.
Die öffentliche Ausstellung wird am 11. September um 16.00 Uhr im Foyer des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in der Kaiser-Friedrich-Straße 5a durch Ministerin Anne Spiegel eröffnet.
10.08.2017 | 2017, Frauen in Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst
Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
10.08.2017
Welche Grundvoraussetzungen müssen Frauen und Männer mitbringen, die zur Polizei möchten? Neben Voraussetzungen wie keine Vorstrafen zu haben und verfassungstreu zu sein, ist in einigen Bundesländern auch immer noch eine Mindestgröße vorgeschrieben. In RLP beträgt diese Mindestgröße z.B. für Männer und Frauen 1,62 m. In NRW beträgt die Mindestgröße für Frauen 163 cm und für Männer 168 cm. Dieser Unterschied wurde eingeführt als Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, um die Anzahl der im Bevölkerungsdurchschnitt größeren männlichen Polizeibewerber gegenüber der Anzahl durchschnittlich kleinerer weiblicher Bewerber zu reduzieren. Gegen diese Mindestgröße klagte in diesem Jahr eine Bewerberin, die wegen ihrer Körpergröße vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde.
Die Verwaltungspraxis zur Mindestgröße hält das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das sich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat, für rechtswidrig. Nach dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese dürfe der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden. Von diesen Vorgaben weiche eine Größenfestlegung, die für männliche Bewerber ausschließlich aus Gründen der Gleichberechtigung eine höhere Mindestgröße als für weibliche Bewerber vorsehe, ab. Im Ergebnis führe die Unwirksamkeit der Mindestgröße für Männer zur Unwirksamkeit auch der Mindestgröße für Frauen, weil beide Festlegungen rechtlich zusammenhingen und die eine nicht ohne die andere fortbestehen könne.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am 08.08.2017 entschieden, dass das Land verpflichtet ist, die Bewerberin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf und Einstellungstest Polizei RLP