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Von Anfang an dabei! Gleichstellungsbeauftragte in Personalauswahlprozessen
Die Personalauswahl ist ein komplexer Prozess, der bereits bei Formulierung eines Bedarfes durch die vorgesetzte Stelle beginnt (Vorphase). Weitere wichtige Phasen sind:
- Ausschreibung
- Bewerbungsverfahren
- Einstellungsgespräch
- Einstellung
Gesetzliche Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Dienststelle bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Verfahren zu unterstützen.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit zu vermitteln sowie Hinweise und Tipps für die Praxis zu geben. Anhand von Fallbeispielen wird das juristische Handwerkszeug angewandt und an Formulierungen gefeilt. Kleine Alltagsszenen, die exemplarisch dargestellt werden, helfen zudem dabei, verbal rechtzeitig Pflöcke einzuschlagen.
Falls noch Zeit übrig bleibt, wird bei Bedarf auf Sondersituationen wie Assessment Center eingegangen.
Termin: 23. April 2015, 9.30-16.30 Uhr
Anmeldeschluss: 02. April 2015
Referentin: Astrid Lang, ehemalige Gleichstellungsbeauftragte, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Referat Verfassungsrecht, Europa, Verwaltungsverfahren
Anmeldung: