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Erster Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes

12.02.2019

Erstmals wurde ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet die Landesregierung einmal in jeder Legislaturperiode, über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landes- und Kommunalverwaltung in RLP zu berichten. Ab sofort erstellt das Frauenministerium jährlich zusammen mit dem Statistischen Landesamt zudem einen Zwischenbericht, der als Ergänzung zum nächsten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2022 herausgegeben wird.
Es handelt sich hierbei um eine Bestandsaufnahme auf Datenbasis der Personalstandstatistik. Diese enthält für den öffentlichen Dienst detaillierte Angaben beispielsweise zu Alter, Beschäftigungsumfang, Besoldungs- oder Entgeltgruppen. Im Gegensatz zum ausführlichen und analysierenden Landesgleichstellungsbericht beschränkt sich der Zwischenbericht auf Zahlen der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Fortschritt der Gleichstellung aufzeigen. Damit werden wichtige Informationen bereitgestellt, die eventuelle Defizite aufdecken und zur Verbesserung der Gleichstellung genutzt werden können.
Der jetzt veröffentlichte Zwischenbericht zeigt beispielsweise auf, dass der Frauenanteil in der Landes- und Kommunalverwaltung zwischen 2004 und 2017 um 10 % auf 55 % angestiegen ist.
Betrachtet man allerdings die Landesverwaltung ohne die Schulen, in denen rund ein Drittel aller weilblichen Landesbediensteten arbeiten, so kommt man auf einen Frauenanteil von 37,6 %. Unter 30 Prozent liegt der Anteil der beschäftigten Frauen weiterhin in den Geschäftsbereichen Polizei (26,1), Strafvollzug (24,8), im Ministerium für Wirtschaft Verkehr Landwirtschaft und Weinbau (21) und im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (24,7).
Auch Frauenministerin Anne Spiegel weist auf weiteren Handlungsbedarf hin, da Frauen in den höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen immer noch unterrepräsentiert seien. Im außertariflichen Bereich und in der Besoldungsgruppe A 16 findet sich nur ein Frauenanteil von 27 Prozent. Daher, so Spiegel weiter, sei eine regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Gleichstellung ein wichtiges Instrument der Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten Politik.
Ein Vergleich der Daten von 2014 und damit auch die Beantwortung der Frage, wie sich der Frauenanteil gerade in den höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen entwickelt, ist allerdings derzeit schwer möglich, da dem Bericht von 2014 und dem Zwischenbericht unterschiedliche Systematiken zugrunde liegen. Die Systematik soll aber beim kommenden Umsetzungsbericht dem des aktuellen Zwischenberichtes angepasst werden, so dass in diesem Bereich eine differenzierte Analyse möglich sein wird.
Den Zwischenbericht zur Umsetzung des LGG in RLP finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz RLP oder hier zum Herunterladen.