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Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig

10.08.2017

Welche Grundvoraussetzungen müssen Frauen und Männer mitbringen, die zur Polizei möchten? Neben Voraussetzungen wie keine Vorstrafen zu haben und verfassungstreu zu sein, ist in einigen Bundesländern auch immer noch eine Mindestgröße vorgeschrieben. In RLP beträgt diese Mindestgröße z.B. für Männer und Frauen 1,62 m. In NRW beträgt die Mindestgröße für Frauen 163 cm und für Männer 168 cm. Dieser Unterschied wurde eingeführt als Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, um die Anzahl der im Bevölkerungsdurchschnitt größeren männlichen Polizeibewerber gegenüber der Anzahl durchschnittlich kleinerer weiblicher Bewerber zu reduzieren. Gegen diese Mindestgröße klagte in diesem Jahr eine Bewerberin, die wegen ihrer Körpergröße vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde.
Die Verwaltungspraxis zur Mindestgröße hält das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das sich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat, für rechtswidrig. Nach dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese dürfe der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden. Von diesen Vorgaben weiche eine Größenfestlegung, die für männliche Bewerber ausschließlich aus Gründen der Gleichberechtigung eine höhere Mindestgröße als für weibliche Bewerber vorsehe, ab. Im Ergebnis führe die Unwirksamkeit der Mindestgröße für Männer zur Unwirksamkeit auch der Mindestgröße für Frauen, weil beide Festlegungen rechtlich zusammenhingen und die eine nicht ohne die andere fortbestehen könne.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am 08.08.2017 entschieden, dass das Land verpflichtet ist, die Bewerberin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf und Einstellungstest Polizei RLP