Brandenburger Landesverfassungsgericht kippt Paritätsgesetz
26.10.2020
Im Februar 2019 berichteten wir darüber, dass der Brandenburger Landtag ein Paritätsgesetz beschlossen hat.
Am Freitag, 23.10.2020, hat das Brandenburger Verfassungsgericht das Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen gekippt. Das Gesetz sah vor, dass Parteien in Brandenburg ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen besetzen müssen. Nach Auffassung des Gerichts schränke das Gesetz die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen zu sehr ein.
Das Urteil ist ein Rückschlag für entsprechende Bestrebungen auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene!
Quelle: Zeit-Artikel