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Brandenburger Landtag beschließt Paritätsgesetz

21.02.2019

Der Brandenburger Landtag hat Ende Januar ein Gesetz beschlossen, das alle Parteien verpflichtet, ihre Landeslisten zur Parlamentswahl zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Dabei können die Parteien entscheiden, ob die Liste mit einem Mann oder einer Frau beginnt, bei den folgenden Plätzen müssen sich die Geschlechter abwechseln. Britta Stark, Brandenburgs Parlamentspräsidentin, zur Verabschiedung des Gesetzes: „Das neue Paritégesetz ist ein großer Sieg für die Demokratie. Es geht nicht um ein Frauenthema, sondern um das Ganze. Ich spreche nicht von einer Quote, sondern von Demokratie. Frauen haben Anspruch auf die Hälfte der Macht – ohne sie ist kein Staat zu machen.“
Mit dem Paritätsgesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten sichert, ist Brandenburg bundesweit Vorreiter.

Quelle: Landtag Brandenburg.