Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
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Seminar: Beteiligungsrechte als Gleichstellungsbeauftragte

17.07.2020

Inhalt:

Gemäß § 25 LGG muss die Gleichstellungsbeauftragte an allen Maßnahmen beteiligt werden, an denen Sie Mitwirkungsrecht hat.
Nicht immer ist dies automatisch der Fall. Dieses Seminar vermittelt Grundlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen und Veto (Beanstandungen, Einsprüche, Widersprüche) rechtssicher formuliert werden.
Zunächst werden die Grundlagen der Beteiligung als Gleichstellungsbeauftragte anhand von Gesetzestexten und Fallbeispielen vertieft bearbeitet. Am zweiten Tag folgt die praktische Anwendung des Gelernten.
 
Inhalte sind:

  • Beteiligungsrechte – wann, wie und in welchem Umfang ist zu beteiligen
  • Ihre Beanstandungs- Einspruchs- und Widerspruchsrechte – was muss beachtet werden?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie in den jeweiligen Verfahrensschritten?
  • Erst das Gespräch suchen und dann schreiben?
  • Wie kann eine Stellungnahme, eine Beanstandung, ein Widerspruch oder der Einspruch rechtssicher formuliert werden?

Es findet am 24./25. August 2020 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentinnen sind Beate Berdel-Mantz, Dipl. Theol. Supervisorin, Trainerin Sörgenloch und Barbara Lampe, Mainz

Gerne können Sie sich bis zum 3. August 2020 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2020.