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Verfassungswidrige Männerquote bei der Hamburger Staatsanwaltschaft
03.07.2018
Ein aktuelles Stellengesuch der Staatsanwaltschaft Hamburg entspreche nicht dem Grundgesetz, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.
Im Gesuch heißt es: „Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind Staatsanwälte unterrepräsentiert. Männliche Bewerber werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.“
Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt seien. Eine solche faktische Benachteiligung ergäbe sich für Männer nicht, wenn sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert seien, so Wersig weiter.
In anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft haben männliche Examensabsolventen bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Zudem erwartet sie dort ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt – bei erheblich größeren Steigerungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre. Frauen werden hingegen trotz ggf. besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt.
Quelle:
djb-Pressemitteilung vom 28.06.2018
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Zugriff: 29.06.2018)