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NRW-Koalition beendet die gesetzliche Bevorzugung von Beamtinnen bei Beförderung
04.09.2017
Erwartungsgemäß demontiert die neue schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen Teile der rot-grünen Gleichstellungspolitik. Die gesetzliche Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung von Beamtinnen wird wieder abgeschafft. Eine Beibehaltung des bisherigen Rechtszustands komme „aufgrund der gewichtigen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht in Betracht, da seit der rot-grünen Reform vom 1. Juli 2016 das Leistungsprinzip bei Beförderungen (von Beamtinnen und Beamten) nur noch beschränkt gelte. Ein bereits in den Düsseldorfer Landtag eingebrachter Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Dr. 17/78) soll die vorvorherige Rechtslage wiederherstellen.
Quelle: fpd 692