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Zwei Bundestagsgebäude in Berlin nach zwei „Müttern des Grundgesetzes“ benannt

29.06.2017

Zwei Gebäude wurden vom Ältestenrat des Bundestages nach zwei „Müttern des Grundgesetzes“ benannt. Das Haus Dorotheenstraße 88 erhielt den Namen „Helene Weber“ nach der Zentrumsabgeordneten, die sich schon vor 1918 für das Frauenstimmrecht eingesetzt hatte und von 1949 bis zu ihrem Tod 1962 CDU-MdB war. Das Gebäude Unter den Linden 62-68 wurde nach der Juristin und SPD-Politikerin Elisabeth Selbert benannt. Selbert, die später über 3 Wahlperioden dem Hessischen Landtag angehörte, hatte als Mitglied des Parlamentarischen Rats 1949 den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, nachdem zuvor mehrere Abstimmungen gescheitert waren, im Grundgesetzt durchgesetzt.

Quelle: fpd 690