Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Bundestag beschließt Frauenquote

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Bundestag beschließt Frauenquote

Eintrag vom 09.03.2015

Am 6. März hat der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Es soll den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessern und ist eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.

Bundesfrauenministerin Manuela Schleswig bezeichnete in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten den Beschluss als „einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung von Frauen“ in Deutschland: „Die Quote kommt. So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden Frauen zukünftig in Unternehmen und im öffentlichen Dienst in Führungsetagen mitbestimmen“.

Das Gesetz steht auf drei Säulen:  Die erste gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.

Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

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Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

Eintrag vom 02.02.2015

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2015 in erster Lesung über den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten.

Hinter dem Gesetz verbirgt sich ein Dreisäulenmodell: Die erste Säule gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.

Weitere Informationen zum Quotengesetz erhalten Sie hier.

Quelle: Zwd (324)

Studie: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Studie: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eintrag vom 05.03.2015

Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet – über ihre Rechte sind viele aber nur unzureichend informiert. 81 Prozent wissen nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Und mehr als 70 Prozent kennen zu dem Thema auch keine präsente Ansprechperson in ihrem Betrieb. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt des Themenjahrs „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ in Auftrag gegeben und am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Mit Fachveranstaltungen und einem Aktionstag im September sollen eine breite Öffentlichkeit erreicht und alle Menschen über ihre Rechte informiert werden.

Weitere Informationen unter www.gleiches-recht-jedes-geschlecht.de

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Keine Übereinstimmung von Betreuungszeiten und Arbeitszeiten

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Betreuungszeiten für Kinder passen nicht zu möglichen Arbeitszeiten der Mütter

Eintrag vom 26.01.2015

Familienfreundliche Zeitstrukturen machen es Müttern und Vätern leichter, in gewünschtem Umfang erwerbstätig zu sein. Mit Betreuungszeiten von 9.00 bis 16.00 Uhr, können sich nur die wenigsten anfreunden. Die Kommunen sollten mithelfen, die Betreuungszeiten in Kita und Schule, die Öffnungszeiten der Behörden und Geschäfte oder die Fahrzeiten von Bus und Bahn aufeinander abzustimmen, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult nach einer Befragung von 1.200 Müttern mit Kindern unter 15 Jahren. Von den in Städten lebenden Müttern hätten 72% beklagt, die Betreuungszeiten passen nicht zu den möglichen Arbeitszeiten; in den ländlichen Regionen hätten sogar „mehr als 80% der Mütter vor diesem Dilemma“ gestanden.

Frauenpolitischer Dienst (631)

Termin der LAG-Sitzung steht fest

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LAG-Frühjahrssitzung am 5. Mai 2015

Eintrag vom 04.03.2015

Die nächste Sitzung der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz wird am 05. Mai 2015 von 10 bis 16 Uhr in der alten Mensa an der Johannes Gutenberg-Universität stattfinden. Wer an der Sitzung teilnehmen wird und welche Tagesordnungspunkte behandelt werden, dass erfahren Sie in den nächsten Wochen hier auf der Homepage.

Sie können sich bereits online für die Sitzung anmelden.