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Rechtsgutachten in NRW: effektive Frauenförderung ist verfassungsrechtliche Verpflichtung
Eintrag vom 05.08.2014
In Nordrhein-Westfalen hat ein Rechtsgutachten ergeben, dass eine effektive Frauenförderung in der Personalpolitik eine verfassungsrechtliche Verpflichtung ist. Das Gutachten stammt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier und wurde im Auftrag der rot-grünen Landesregierung erstellt. In seinem Gutachten führt Prof. Papier aus, durch die bisherige von den Verwaltungsgerichten geprägte Beförderungspraxis werde wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die dabei für den Qualifikationsvergleich herangezogen würden, die Frauenquote unterlaufen. Ein Auswahlverfahren, das den Fall gleicher Qualifikation – erst hier findet die Quote Anwendung – so gut wie nicht mehr vorkommen lasse, hebele die Quote aus. Es werde verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den Öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese.
Der Verfassungsrechtler Prof. Papier unterstreicht die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots für den öffentlichen Dienst und sieht Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. So sollen Maßnahmen zur Frauenförderung bereits im Vorfeld von Personalentscheidungen angesetzt werden. Außerdem setzt er sich mit Sanktionen und Kontrollinstrumenten bei Verstößen gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben auseinander und empfiehlt ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte.
Auch wenn sich das Gutachten auf Nordrhein-Westfalen bezieht, so wird eine Signalwirkung für die Gleichstellungsgesetzte aller Bundesländer erwartet.
Mehr Informationen zum Gutachten und zur aktuellen Debatte erfahren Sie hier.
Quelle: Landesregierung NRW