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Stärkung der Klagerechte von Gleichstellungsbeauftragten
Eintrag vom 17.06.2014
Von der großen Koalition wird das Gesetz zur Einführung einer verpflichtenden Frauenquote in Aufsichtsräten und börsenorientierten Unternehmen in Aussicht gestellt. Allerdings fordert Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung, dass es neben den Bestimmungen zur Quote auch konkrete Kontroll-, Anreiz- und Sanktionsmechanismen geben müsse. Diese sollten dann auch in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gelten. Das Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten müsse hierfür gestärkt werden. Die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hatte sich zuvor mit Bundesjustizminister Heiko Maas für die Sanktion des leeren Stuhls entschieden. Somit dürfe ein Mandat nicht besetzt werden, wenn die Quote nicht erfüllt ist. Wildfeuer wünsche sich hier konkretere Maßnahmen.
Quelle: Frauenpolitischer Dienst (616)