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Solange es keine Gleichstellung gibt, dürfen nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte sein
Eintrag vom 01.10.2013
In Niedersachsen wird klargestellt, dass auch künftig nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden dürfen, da es keine Voraussetzungen dafür gibt, dass Männer als solche zuzulassen. Die Begründung der niedersächsischen Frauenministerin Rundt (SPD) lautet, dass die ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern noch nicht verwirklicht sei, weshalb das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) weiterhin stringent umgesetzt werde. Denn im Spitzenmanagement der Landesverwaltung waren im Sommer 2012 Frauen unterrepräsentiert. „Die Staatskanzlei hatte in den B-Gehaltgruppen und den vergleichbaren Entgeltgruppen überhaupt keine Frauen beschäftigt“, so Rundt und führt weiter aus, dass nur vier Ministerien den Frauenanteil von 30% erreicht oder überschreitet. Tendenziell verläuft die Entwicklung des Frauenanteils in sechs Fällen positiv und in vier Fällen negativ. „In den obersten Landesbehörden ist der Frauenanteil umso kleiner, je höher die Besoldungs- oder Entgeltgruppe ist.“ Aufgrund sehr geringen Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse – kaum in Teilzeit arbeitende Männer und wenig Frauen in Führungspositionen – hält Rundt daran fest, dass weiterhin Frauen als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 598)