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Erweiterung des Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg
Eintrag vom 29.08.2012
Baden-Württembergs frauenpolitische Sprecherinnen der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen dem Auftrag des Koalitionsvertrags nachkommen und das Chancengleichheitsgesetz erweitern. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das weder in Kreisen noch Gemeinden die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten zwingend vorschreibe, was ein „großer Konstruktionsfehler“ sei. Das erweiterte Gesetz soll klare Verbindlichkeiten enthalten. Unter anderem soll die Einbindung der Beauftragten vor einer Personalentscheidung, die Berichtspflicht und die gesetzliche Verankerung kommunaler Chancengleichheitsbeauftragter enthalten sein. Des Weiteren setzen sich Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne) und Sabine Wölfe (SPD) für einen höheren Frauenanteil in Gremien mit Landesbeteiligung und in der Kommunalpolitik ein.
Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 572)