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ADVD zieht Bilanz nach Einführung des AGG vor sechs Jahren
Eintrag vom 29.08.2012
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (ADVD) zieht sechs Jahre nach Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Bilanz. In der Pressemitteilung erklärt der ADVD, dass die Reichweite des AGG begrenzt ist und es den Betroffenen an Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung mangelt. Gründe, weshalb das AGG in der Rechtspraxis kaum eine Rolle spielt, sind unter anderem der zu geringe Bekanntheitsgrad des Gesetzes, die zu kurzen Fristen und die zu hohen Beweislast. Eine professionelle Beratung unterstützt und erleichtert den Zugang gegen Diskriminierungen auf Berufung des Gesetzes vorzugehen.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2012 des Verbandes ADVD