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GFMK: Für Faktorverfahren statt belastende Steuerklasse V

Eintrag vom 08.08.2012

Die Konferenz der Gleichstellungs- und FrauenministerInnen (GMFK) befasste sich kritisch mit den Auswirkungen der Steuerklasse V.  Die Kombination von Steuerklasse III/V wird vor allem von Paaren genutzt, die ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen haben. Aufgrund steuerlicher Freibeträge und des Splittingtarifs auf nur einen der Ehegatten, fällt die Belastung für das Einkommen auf die Steuerklasse V unverhältnismäßig hoch aus. Die hohe Belastung in der Steuerklasse V betrifft empirisch betrachtet überwiegend Frauen. Die übermäßig hohen Grenzsteuersätze der Steuerklasse V verhinderten, dass Frauen ihr Arbeitsangebot ausdehnten. Nur das Faktorverfahren könnte die Verringerung der Hemmschwelle für die Aufnahme der einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit erreichen. Der Vorteil des Faktorverfahrens umfasst die gerechtere Lohnsteuerverteilung, die Splittingvorteile schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug und die Vermeidung von hohen Voraus- und Nachzahlungen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 571)