Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

EU-Kommission hält auch das Ehegattensplitting für ein Beschäftigungshindernis

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EU-Kommission hält auch das Ehegattensplitting für ein Beschäftigungshindernis

Eintrag vom 05.03.2012

Kritisch sieht die EU-Kommission an der deutschen Familien- und Sozialpolitik, laut „Financial Times Deutschland“ (ftd), nicht nur das Betreuungsgeld-Projekt, sondern auch das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Im Bericht der deutschen Vertretung bei der EU an die Bundesregierung, so heißt es, werde auch auf die Missbilligung der EU-Kommission für die steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren durch das Instrument des Splittings verwiesen. Die Bundesregierung sei aufgefordert worden, „schriftlich zu erklären, wie sich das Betreuungsgeld und das Ehegattensplitting auf Frauen auswirken, sich einen Job zu suchen oder in den Beruf zurückzukehren“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)

Laut EU-Kommission sei das Betreuungsgeld für die Beschäftigung kontraproduktiv

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Laut EU-Kommission sei das Betreuungsgeld für die Beschäftigung kontraproduktiv

Eintrag vom 05.03.2012

Die deutsche Vertretung bei der EU in Brüssel hat die Bundesregierung in einem Bericht über die ablehnende Haltung der EU-Kommission gegenüber dem Betreuungsgeld-Projekt informiert. Dieser Bericht verweist auf die Überzeugung der EU-Kommission, dass eine Prämienzahlung für kitafreie Erziehung ab 2013 bei den Frauen Fehlanreize setze und den Bemühungen um die notwendige Erhöhung der Frauenerwerbsquote entgegenwirke. Inzwischen ist die Bundesregierung aufgefordert worden, der Kommission Details zu der umstrittenen Prämienzahlung zu übermitteln. Aus Sicht der EU-Kommission sei diese für die Beschäftigung kontraproduktiv, da sie einen Anreiz schafft, den Eltern das Gefühl zu vermitteln, „sie sollten zu Hause bleiben und einen Zuschuss erhalten“. Stattdessen würde die Kommission eine Erhöhung der Zahl der Krippenplätze befürworten, denn es gebe „die starke Notwendigkeit, die Teilnahme von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zu fördern“. Die EU-Länder stimmen seit 2011 ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik stärker aufeinander ab, um das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und somit die Rückführung der Staatsschulden zu ermöglichen. Auch unter diesem Aspekt sei das deutsche Betreuungsgeld-Projekt für die Beschäftigung „kontraproduktiv“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)

LAG-Frühjahrssitzung (30.05.12)

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LAG-Frühjahrssitzung (30.05.12)

Eintrag vom 02.04.2012

Am 30. Mai findet im Frauenministerium die Plenumssitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten nach LGG statt.

Folgende Tagesordnung ist geplant:

1. Begrüßung durch Frau Staatssekretärin Gottstein
2. Berichte aus dem Ministerium (u.a. LGG-Umsetzungsbericht)
3. Berichte der Sprecherinnen
4. Das neue Dienstrecht und frauenspezifische Aspekte. Vortrag mit anschließender Diskussion. Referent: Helmut Heiden, Leiter der Fortbildung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen (Infos: http://www.fhoev-rlp.de/index.php?id=285)
5. Verschiedenes

Uhrzeit: 10:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Sitzungsort: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugendliche und Frauen
Raum 600 im Dachgeschoss
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55021 Mainz

Bitte melden Sie sich zur Erleichterung der organisatorischen Vorplanung bis 23. Mai an. Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Alternativ können Sie uns auch den in der Einladung vorgedruckten Rückmeldeabschnitt per Post oder Fax zukommen lassen.

Weitere Details zur LAG-Sitzung als auch den Rückmeldeabschnitt entnehmen Sie bitte der Einladung.

Als Wegbeschreibung gibt es einen Lageplan und Anfahrtsplan zum Sitzungsort im Ministerium.

Das Münchner PE-Konzept – Stichwort Telearbeit

Beispiel: Das Münchner PE-Konzept – Stichwort Telearbeit

 

Im Oktober 2000 hat München einen Modellversuch Telearbeit gestartet. Zunächst mit 50 Personen. Nun ist es amtlich – nach einer Evaluation des Modellversuchs wurde beschlossen, die Telearbeit wird weitergeführt und sogar ausgebaut. Im PE-Konzept sind folgende Ziele damit verbunden, die „sowohl den Beschäftigten als auch der Stadt Vorteile bringen sollen“:

  • flexiblere Arbeitsmodelle
  • bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Sicherung des vorhandenen Know-Hows
  • Einsparung von Büroflächen

Für den Bereich Telearbeit existiert eine Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Arbeitgeber, in der wesentliche Ausführungsbestimmungen zusammen gefasst sind.

Schlag nach in den Leitsätzen 2000
Leider Fehlanzeige, denn das derzeit in München gültige Gleichstellungskonzept enthält keine Aussagen zur Telearbeit.

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Das Münchner PE-Konzept – Stichwort Beurlaubung

Beispiel: Das Münchner PE-Konzept – Stichwort Beurlaubung

 

Wissenschaftlich ist es vielfach untersucht und auch der Stadtratsbeschluss zum Münchner PE-Konzept geht davon aus, dass Zeiten der Berufsunterbrechung kürzer werden und immer mehr Frauen nach einer Phase der Berufsunterbrechung ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen. Dies ist ganz im Sinne der städtischen PE, denn, so wörtlich: „Insbesondere, wenn Ausbildungs- und Fortbildungskosten von der Stadt getragen werden, ist es sinnvoll, wenn beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bald wieder in den Beruf einsteigen.“
Am wirtschaftlichsten sei der Wiedereinstieg innerhalb der ersten drei Jahre. Deshalb unterstützt die Stadt die Beschäftigten bereits bei der Planung der Berufsunterbrechung. Allerdings: Abgesehen von dieser Zielbestimmung hinsichtlich der erwünschten kürzeren Dauer von Beurlaubungen enthält das PE-Konzept keine weiteren Zielvorgaben. Es gibt keine Aussage dazu, ob die Zahl der Beurlaubten sich im Sinne der strategischen PE erhöhen oder verringern soll – schon gar nicht bezogen auf einzelne Berufs- oder Statusgruppen. Dies ist erstaunlich, da doch über Teilzeitarbeit und Beurlaubung der Personalbestand auf sozialverträglichere Weise verringert werden kann, als dies etwa über betriebsbedingte Kündigungen möglich ist.

Folgende Maßnahmen sieht das Münchner PE-Konzept vor:

  • Eine eigens eingerichtete Beratungsstelle für Beurlaubungsfragen berät Führungskräfte und Betroffene.
  • Beurlaubte erhalten jährlich Post vom Arbeitgeber mit für sie wichtigen Informationen.
  • Das Kontakthalteprogramm sieht außerdem jährlich einen Tag der Beurlaubten vor.
  • Es gibt ein eigenes Fortbildungsprogramm für Beurlaubte – außerdem können sie am laufenden Fortbildungsprogramm teilnehmen.
  • Verbindlich eingeführt werden sollen so genannte Rückkehr-Planungsgespräche mit den unmittelbaren Vorgesetzten und dem Abschluss einer entsprechenden PE-Vereinbarung.

Schlag nach in den Leitsätzen 2000
Das Münchner PE-Konzept greift das Gleichstellungskonzept in umfassender Weise auf. Die Ausnahme: Die Leitsätze sehen als Zielbestimmung vor: einerseits sehr großzügige Beurlaubungsregelungen, andererseits sollen die Möglichkeiten der Rückkehr in den Beruf in Teilzeit- oder Vollbeschäftigung voll abgesichert sein.

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