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Die Corona-Geschichte für selbstständige Frauen ist eine der „vergessenen Frauen“

02.07.2020

In einem gemeinsamen Brief an die Landesregierung in Mainz bemängelten die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, der Landesfrauenbeirats, der Landesfrauenrat und die Existenzgründungsberatung E.U.L.E., dass das Corona-Landesprogramm für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz „keine monatlichen Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts von Soloselbstständigen umfassen“ wird. „Aus frauenpolitischer Sicht wäre dies aber bereits mit dem Sofortprogramm des Bundes für Rheinland-Pfalz dringend notwendig gewesen“, heißt es in dem offenen Brief. Die betroffenen Frauen könnten keine klassischen Betriebsausgaben geltend machen, ebenso wenig Honorarausfälle aufgrund entfallener Dienstleitungen. Der Rat der Landesregierung, Grundsicherung zu beantragen, um auch längerfristig den Lebensunterhalt abzusichern, gehe „völlig an der Lebenswirklichkeit vieler soloselbstständiger Frauen vorbei“.

Folgende Forderungen wurden formuliert:

  • Hilfen zum Lebensunterhalt aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes auch für solche soloselbstständigen Frauen, die keine klassischen Betriebsausgaben haben.
  • Ausweitung und zeitliche Verlängerung der Hilfsprogramme, da Honorarausfälle kaum mehr in diesem Jahr ausgeglichen werden können.
  • „Aus frauenpolitsicher Sicht“ bei Anträgen auf Grundsicherung (ALG II) keine Zurechnung zu einer Bedarfsgemeinschaft.

Quelle: fpd 759