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„LGG-Novelle ist überfällig“

Eintrag vom 22.07.2015

Frauenministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), das bereits 20 Jahre alt ist, überfällig sei und zudem notwendig, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Alt führte aus: „Gezielte Frauenförderung ist erfolgreich und verbessert die gesellschaftliche Situation von Frauen. Seitdem das LGG in Kraft getreten ist, ist der Frauenanteil in der Landesverwaltung von 42 auf über 50 Prozent gestiegen! Das LGG wirkt! Umso wichtiger ist es, dass das Gesetz auf der Höhe der Zeit ist, denn wir sind noch nicht am Ziel und können auch in Zukunft auf Frauenförderung nicht verzichten.“

Frauenministerin Alt nahm auch Stellung zu Bedenken, die im Rahmen der Anhörung geäußert wurden. So habe sie die Kritik an der gesetzlichen Regelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge ernst genommen und den entsprechenden Passus aus dem Referentenentwurf streichen lassen, auch wenn eine solche Regelung in Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg durchaus gängige Praxis sei. In Rheinland-Pfalz regelt seit 2014 eine Verwaltungsvorschrift die Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese bliebe von der Novellierung unberührt.

Im Anschluss an die Sommerpause wird der Gesetzentwurf zuerst in den Ministerrat eingebracht, um dann vom Landtag verabschiedet zu werden. .

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz vom 02.07.2015