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Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

Eintrag vom 13.01.2015

Immer mehr Berufstätige stehen vor der Herausforderung, Arbeit und Pflege vereinbaren zu müssen. Ein geplantes Gesetz soll sie nun bei der Wahrnehmung ihrer Pflegeaufgaben entscheidend unterstützen.

In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – 
zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige, meist Frauen. Eine Umfrage im Auftrag des 
Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden
Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen.

Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die Möglichkeiten des 
Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verknüpft
 und weiterentwickelt. Zudem wird der Begriff des nahestehenden Angehörigen erweitert – so werden künftig auch lebenspartnerähnliche Gemeinschaften einbezogen. Und auch für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder wird es künftig Unterstützungsmöglichkeiten geben. Weiterhin sollen Beschäftigten einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen erhalten sofern sie für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freigestellt sind, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)