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GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

Eintrag vom 13.11.2014

Auf Antrag des Landes Niedersachsens hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) am 1. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, Minijobs dort zu beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. „Minijobs bieten keine Möglichkeiten, ein eigenes existenzsicherndes Einkommen zu erzielen und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen. Es sind in der Regel Frauen, die dadurch in Abhängigkeiten und Armut geraten“, erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). „Der Bund muss hier dringend gegensteuern.“

Der Antrag, der von der GFMK in Wiesbaden beschlossen wurde, verweist auch auf die Empfehlung der EU-Kommission, wonach fiskalische Fehlanreize in Deutschland insbesondere für ZweitverdienerInnen abgebaut werden müssen. Minijobs sollten demnach leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen umgewandelt werden können. Die Bundesregierung habe angekündigt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Diese müssten nun möglichst schnell erarbeitet und umgesetzt werden, drängt Rundt.

Rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschland waren im Januar 2014 als MinijobberInnen tätig – der Großteil von ihnen Frauen. Es ist gegenwärtig der am stärksten wachsende Arbeitsmarktbereich. Doch der eigentliche Zweck der geringfügigen Beschäftigung – nämlich eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bilden – erfüllt sich nur selten. So rechnet die niedersächsische Sozialministerin vor, dass nur etwa 9 Prozent der Beschäftigten der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt. „Insbesondere für Frauen stellen Minijobs also eine erhebliche Armutsgefahr dar, das wollen wir nicht länger hinnehmen.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)