Im Magazin „IAB-Forum“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) steht, „Frauen erfüllen seltener als Männer die Voraussetzungen bei der unbefristeten Niederlassung“, bezogen auf das 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz, das die sogenannte „Niederlassungserlaubnis“ regelt. Das Gesetz schreibe u. a. vor, dass „Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Sprachkompetenz in Deutsch nachweisen und ihren Lebensunterhalt weitgehend eigenständig sichern müssen“, um einen „unbefristeten Aufenthaltstitel“ zu erlangen, der Voraussetzung für eine Einbürgerung sei. Laut IAB „ist diese Regelung insbesondere für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig“, wie eine Befragung aus dem Jahr 2020 beweise. Bei dieser hätten nur 50 Prozent der Frauen mit Kindern und 58 Prozent der Frauen ohne Kinder gegenüber 71 Prozent der Männer mit Kindern und 70 Prozent der Männer ohne Kinder angegeben, einen Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, durch den man für die „Niederlassung“ geforderte Kenntnisse erwerben könne, erfolgreich abgeschlossen zu haben. Über die geforderte Deutschkompetenz verfügten nur 17 Prozent der potenziell betroffenen Frauen mit minderjährigen Kindern im Haushalt und 23 Prozent der Frauen ohne Kinder gegenüber 27 Prozent der Männer mit Kindern und 32 Prozent der Männer ohne Kinder. Zudem seien 38 Prozent der betroffenen Männer, aber nur 10 Prozent der Frauen 2020 erwerbstätig gewesen; besonders selten verheiratete Mütter mit 7 Prozent. Da verheiratete Frauen aber den für die „Niederlassung“ erforderlichen „eigenständig gesichertem Lebensunterhalt“ über ihren erwerbstätigen Ehemann nachweisen könnten, sei für unverheiratete Frauen die Chance auf „unbefristete Niederlassung“ deutlich geringer, heißt es vom IAB, das dazu rät, über eine „rechtliche Härtefallregelung“ nachzudenken, die Ausländerbehörden Entscheidungsspielräume eröffne, „um besondere Lebensumstände weiblicher Flüchtlinge, wie den Verlust des Partners oder die alleinige Sorge um Kinder berücksichtigen zu können“.
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Quelle: fpd 825