Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Digitalisierung stellt an sich weder die allgemein akzeptierten gleichstellungspolitischen Ziele für die Erwerbsarbeit infrage, noch löst sie die vorhandenen Probleme. Wenn aber eine aktive Gestaltung der Digitalisierungsprozesse am Arbeitsmarkt betrieben wird, hätte dieser Prozess durchaus das Potenzial, Verwirklichungschancen für alle Geschlechter zu verbessern. Wie auch in anderen Bereichen, kann die Digitalisierung als Gelegenheitsfenster für Gleichstellung genutzt werden. Eines der zentralen Themen im Kontext der Erwerbsarbeit ist die Entgeltgleichheit. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit besagt, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gezahlt werden muss. Wird dagegen verstoßen, liegt Diskriminierung beim Entgelt vor. Im Kontext der Digitalisierung entstehen neue Herausforderung auf dem Weg zur Entgeltgleichheit: Die Regelungen im „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ (Entgelttransparenzgesetz) greifen z.B. für Betriebe in der Digitalbranche häufig gar nicht, da es sich bei ihnen oftmals um Klein- und Kleinstbetriebe handelt, die nicht vom Entgelttransparenzgesetz erfasst werden. Die zum Einsatz kommenden Prüfverfahren sind nicht standardisiert und digitalisierungsbezogene Kompetenzen werden so nicht gesichert berücksichtigt.
Um die Entgeltstruktur im Unternehmen in Hinsicht auf Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen, stehen bereits erprobte Instrumente zur Verfügung. Ein auch im Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht empfohlenes Instrument ist der Entgeltgleichheitscheck „eg-check.de“. Ob solche Instrumente zur Entgeltgleichheitsprüfung in Betrieben zum Einsatz kommen, entscheidet sich aber oftmals auch an den Rahmenbedingungen. Bereits formulierte einschlägige Leitbilder, eine Finanzierung der Überprüfung durch öffentliche Mittel oder digitalisierte Prüfprogramme sind Faktoren, die dies begünstigen können und somit auch Ansatzpunkte für engagierte betriebliche Akteur*innen, wie z.B. Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsräte, bieten können.

Quelle: Neues aus der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht, 22.09.2022

Zum Weiterlesen:

  • Themenblatt 15 (Dritter Gleichstellungsbericht): „Digitalisierung und Entgeltgleichheit“
  • Das Dossier „Auf dem Weg zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – Daten, Ursachen, Maßnahmen“ gibt einen umfassenden und informativen Überblick über den aktuellen Stand der Entgeltgleichheit in Deutschland. Dabei geht es nicht konkret um das Thema Digitalisierung, die Broschüre bietet jedoch eine gute Basis für detailliertere Betrachtungen. Zum Bestellen oder Download auf der Seite des BMFSFJ.
  • Die Homepage des Programms „Entgeltgleichheit fördern“ sammelt vielfältige Informationen zum Thema Entgeltgleichheit. Zudem wird hier alles rund um den German Equal Pay Award veröffentlicht, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wurde.