Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der Väteranteil beim Elterngeld wurde für das Jahr 2021 mit 25,3 Prozent ermittelt. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils der Väter hat sich damit fortgesetzt (2015 = 20,9 Prozent). Für 2020 waren 24,8 Prozent ermittelt worden. Das Statistische Bundesamt erläuterte, dass der Väteranteil den Anteil männlicher Bezieher an allen Elterngeldbezügen angibt. Er würde also genau 50 Prozent betragen müssen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.
Quelle: fpd 809