Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung steht nach Debatte im Bundestagsplenum derzeit im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung an. Der Bericht befasst sich zentral mit der Frage, welche Weichenstellungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der digitalen Wirtschaft erforderlich sein werden. Er fordert weiter, dass Frauen in Deutschland künftig stärker von den Chancen profitieren können, die sich aus der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. Dem Bericht zufolge herrscht hier jedoch erheblicher Nachholbedarf. Es heißt dort, dass nur 16 Prozent der Frauen bislang in der Digitalbranche arbeiten. Die Autor*innen des Sachverständigen-Gutachtens haben mehr als 100 konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik in Bund, Ländern und Gemeinden sowie an die Zivilgesellschaft gerichtet, um die Defizite zu beseitigen.
Im Bericht der Sachverständigen heißt es, dass aus gleichstellungspolitischer Sicht weiter Hürden und Barrieren abgebaut werden müssten, die „Geschlechterungleichheiten“ verursachen. Wörtlich: „Strukturelle Rahmenbedingungen, aber auch gesellschaftliche Werte und Normen sowie Schutzmechanismen müssen so gestaltet werden, dass Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihre Ziele und Wünsche in jeder Lebensphase und in allen gesellschaftlichen Transformationsprozessen besser verwirklichen können. Dies gilt auch für die Digitalisierung.“
Schwerpunkte
In seinen „Handlungsempfehlungen“ beschreibt der Bericht die Wege, wie die Ziele der Gleichstellung von Frauen und Männern im Digitalisierungszeitalter erreicht werden können. Dabei geht es um „geschlechtergerechte Technikentwicklung, den Zugang zu digitalisierungsbezogenen Kompetenzen unabhängig vom Geschlecht, den Zugang zu digitalisierungsbezogenen Ressourcen unabhängig vom Geschlecht, die Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung durch gleichberechtigte Integration in die digitalisierte Wirtschaft, die Auflösung von Geschlechterstereotypien in der digitalisierten Wirtschaft, geschlechtergerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit in der Digitalisierung der Gesellschaft, den Abbau von Diskriminierung und Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt in analogen und digitalen Räumen und die geschlechtergerechte Gestaltungsmacht in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.“
Quelle: fpd 805