Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bedarf die von der Bundesregierung geplante Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren, die die hohe Belastung für Zweitverdienende mindern und damit die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern soll, der Nachbesserung. Eine DIW-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die in Aussicht gestellte Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V „grundsätzlich zielführend“ sei, solle aber „von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden“. Denn die Abschaffung der Steuerklasse V könne die Splittingreform nicht ersetzen.
Das DIW hat die steuer- und frauenrechtliche Problematik wie folgt erläutert: „Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden. Derzeit sind zumeist Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner in Steuerklasse V eingruppiert und tragen damit höhere Steuerbelastungen, als es bei einer Individualbesteuerung der Fall wäre. Im Gegenzug wird der Erstverdienende – zumeist der Ehemann – mit Klasse III steuerlich begünstigt. Steuerklasse IV für beide Partner*innen ließe die Grenz- und Durchschnittsbelastungen für Zweitverdienende sinken und die der Erstverdienenden steigen. ‚Bei einem jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis 35.000 Euro würde z.B. eine teilzeitarbeitende Frau beim Übergang in die Steuerklasse IV 200 bis 300 Euro mehr in die Familienkasse einzahlen‘, so DIW-Studienautor Stefan Bach.
Die Option auf das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV würde zusätzlich steuermindernd wirken, da dies den Splittingvorteil bei der Lohnsteuer beider Partner*innen berücksichtigt. ‚Dieses Verfahren ist bereits seit langem möglich, wird aber nur wenig genutzt, weil es kaum bekannt ist‘, ergänzt Bach. ‚Es muss aufwändig beantragt und alle zwei Jahre erneuert werden, was viele Paare abschreckt.‘ Die DIW-Autor*innen schlagen einen gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich vor. Das wäre ein großer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax), der auch im Ampel-Koalitionsvertrag erwähnt wird und Millionen Ehepaaren die Steuererklärung ersparen würde.“
Quelle: fpd 803