Die Bundesregierung hat die von der Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte „Fünfte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.
Lambrecht erklärt dazu: „Die Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken – und zwar nachhaltig. Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen erfolgreichen Weg in diesem Jahr weitergegangen sind und endlich auch für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt haben. Damit haben wir einen weiteren Meilenstein für die vielen ambitionierten und qualifizierten Frauen in diesem Land gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die neue Bundesregierung dafür Sorge tragen wird, dass noch mehr Frauen in Führungspositionen kommen.“
Die Kernergebnisse im Überblick:
Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Quote gilt, weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 Prozent und hat sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 Prozent.
Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen
In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.
Neue gesetzliche Regelungen für Frauenquote in Vorständen in Kraft getreten
Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12. August 2021 in Kraft getreten.
Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv
Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 Prozent.
Für die Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 Prozent erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 Prozent.
Den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/besetzung-führungsgremien