Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Gleichstellung bei Erwerbs- & Sorgearbeit
Die „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben“ war das Hauptthema der 31. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz der Länder (GFMK), die im Juni stattfand.
Die GFMK-Vorsitzende, Stefanie Drese, Sozial- und Gleichstellungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, erwartet, dass von der diesjährigen Konferenz „ein starkes Signal für eine partnerschaftliche Verteilung von Erwerbs­ und Sorgearbeit“ ausgeht. Die Vereinbarkeit beider Arbeiten sei kein Frauenthema. Vielmehr müssten Frauen und Männer, Unternehmer und Sozialpartner gemeinsam Lösungen erarbeiten. Aufgabe der staatlichen Ebenen sei es, die entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen. Konkret benannte Drese „die weitere Ausgestaltung der Arbeitszeitflexibilisierung (z.B. Home-Office) mit Blick auf Chancen und Risiken, den Abbau von einkommensteuerlichen Anreizen, die eine traditionelle Aufgabenteilung fördern (z.B. Ehegattensplitting) und die stärkere Inanspruchnahme von Elterngeld und Elternzeit durch Väter“. Im Bereich der öffentlichen Infrastruktur ständen der Ausbau einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, flexiblen und „idealerweise beitragsfreien“ Kinderbetreuung, die Stärkung der pflegerischen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen im Mittelpunkt.

Kampf gegen Gewalt an Frauen
Der inzwischen vollzogene Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention hat die GFMK zu scharfem Protest veranlasst. Die Konvention sei „ein Meilenstein auf dem Weg, Mädchen und Frauen vor den unterschiedlichsten Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt und vor häuslicher Gewalt zu schützen“ betonte die nordrhein-westfälische Kommunal- und Gleichstellungsministerin lna Scharrenbach. Weiter: „Die Kündigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die Türkei verurteilen wir scharf. Es ist unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die jahrzehntelangen Errungenschaften im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Europäischen Union nicht vergebens sind. Die Kündigung der Konvention wird der Türkei und den Frauen in der Türkei ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Gewalt entziehen.“
Auf Antrag von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wird die GFMK die Bundesregierung ersuchen, „auf europäischer Ebene auf einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Prävention, des Opferschutzes, der Strafverfolgung und einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hinzuwirken, soweit eine Kompetenz der Europäischen Union dafür besteht“. Weiter: „Der von der Europäischen Kommission geplante Legislativvorschlag zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sollte im Rahmen des Möglichen auch die Inhalte der Istanbul-Konvention enthalten.“

Rollenstereotype & Diskriminierung
Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen beschlossen ferner eine Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern, die die Stärkung der Position von Frauen in der Computer- und Videospielbranche und der Gaming Community zum Ziel hat. Die Schweriner Gleichstellungsministerin Drese verwies auf die Absicht der Bundesregierung, in den kommenden Jahren 250 Millionen Euro in die Computerspielförderung zu investieren. Drese: „Die Computerspielbranche ist ein Wirtschaftszweig im Aufwind. Wir setzen uns für den Abbau von Rollenstereotypen und Diskriminierung in Computerspielen ein und unterstützen ausdrücklich die Kampagne ‚Hier spielt Vielfalt‘ der Games-Branche.“ Die GFMK spreche sich dafür aus, „darauf zu achten, dass vor allem innovative, auf Vielfalt ausgerichtete Spiele im Vordergrund stehen, die Geschlechterstereotype aufbrechen und sie nicht reproduzieren“. Darüber hinaus sollen Ausbildungs- und Studiengänge für Game Design oder Programmierung so ausgelegt werden, „dass sie auch für junge Frauen attraktiver werden“.

„Frauen an die Macht!“
Einstimmig hat die GFMK auf Antrag des Landes Berlin einen auf die Bundestagswahl ausgerichteten Aufruf unter dem Titel „Frauen an die Macht! – Für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft“ beschlossen. Darin wird festgestellt, dass trotz aller Fortschritte immer noch Frauen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen seien. „Aus Sicht der GFMK liegen die Gründe für die anhaltende geschlechtsbezogene Diskriminierung von Frauen in institutionellen und gesellschaftlichen Strukturen, in denen das Machtgefälle zwischen Frauen und Männern zu Ungunsten von Frauen verankert ist“, heißt es in der Entschließung. Dass Frauen trotz dieser Benachteiligungen maßgeblich zum Gelingen der Gesellschaft beitrügen, habe die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Immer mehr Frauen und ihre Vereinigungen forderten deshalb „in nahezu allen Bereichen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Entscheidungen ein“. Dies bedeute, wie die Bundeskanzlerin festgestellt habe, „Parität in allen Bereichen der Gesellschaft“.

Die Beschlüsse der 31. GFMK sind unter https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Beschluesse.html abrufbar.

Quelle: fpd 787