Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

 

Nachdem das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht im Januar an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben wurde, hat die Bundesregierung mit allen Ressorts eine Stellungnahme zum Gutachten erarbeitet.
In seiner Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen. Der Dritte Gleichstellungsbericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission sowie dem Gutachten selbst, das unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ bereits im Januar veröffentlicht worden war. Dem Berichtsauftrag entsprechend enthält die Stellungnahme auch eine Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts in Form einer Analyse der Rezeption des Zweiten Gleichstellungsberichts in Politik, Medien, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Der Dritte Gleichstellungsbericht wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dort besprochen und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

In diesem Sinne hat die Sachverständigenkommission drei Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Digitalisierung formuliert:

  • Einen geschlechtergerechten Zugang zu relevanten Ressourcen
  • Die geschlechtergerechte Nutzung digitaler Technologie; diese könnte beispielsweise durch strukturelle Benachteiligung, Geschlechterstereotype oder geschlechtsbezogene Gewalt behindert werden.
  • Eine geschlechtergerechte Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses; Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch Technikentwicklung und -gestaltung sind hier angesprochen.

Die Sachverständigenkommission hat ihr Gutachten anhand der folgenden Bereiche der Digitalisierung strukturiert: die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft. Zudem wurden gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente betrachtet. Diese Bereiche analysierte die Sachverständigenkommission mit Blick auf die Verwirklichungschancen von Frauen und Männern und formulierte darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung in Bund, Ländern, Kommunen, aber auch an Unternehmensleitungen und Betriebsrät*innen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie die Zivilgesellschaft.

Weitere Hintergrundinformationen zu Abläufen und Bestandteilen der Gleichstellungsberichte finden Sie auf der Website des dritten Gleichstellungsberichts.

Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten
Die Broschüre „Das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung in Kürze“ informiert eingängig über die zentralen Inhalte und Handlungsempfehlungen des Gutachtens. Die Broschüre steht als PDF-Version zum Download zur Verfügung und kann in der Printversion bei der Geschäftsstelle per Email kostenlos bestellt werden.