Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Beschluss des Ministerrats zur Empfehlung der Landesregierung zur Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten

20.01.2021

Der Ministerrat hat am 17.11.2020 eine Empfehlung beschlossen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Gleichstellungsbeauftragte, die nach dem LGG bestellt sind, für ihre Tätigkeit freigestellt werden können. Diese Empfehlung des Landes ergeht auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 LGG und beinhaltet eine zeitliche Staffelung der Freistellung für die Gleichstellungsbeauftragten, die von der Anzahl der Beschäftigten in den Dienststellen abhängt.

Die Empfehlung können Sie als PDF auf unserer Seite finden.