Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

Eintrag vom 25.11.2020

Inhalt:

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:

  • Was ist ein Gleichstellungsplan?
  • Wer stellt den Gleichstellungsplan auf?
  • Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
  • Wie lässt sich der Gleichstellungsplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier besteht Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Es findet am 06. Oktober 2021 online statt. Referentinnen sind Corinna Appelshäuser, stellv. Gleichstellungsbeauftragte Landeshauptstadt Mainz und Sabine Weis, Leitung CAS Gender Working.

Gerne können Sie sich bis zum 6. Oktober 2021 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2021.

Anmeldung:
Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz