„Im Lohnsteuerverfahren werden Frauen – mittelbar – diskriminiert“
22.10.2020
Der Deutsche Frauenring (DFR) hat auf die anhaltende mittelbare Diskriminierung von Frauen im Lohnsteuerverfahren hingewiesen. Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeige, so der DFR, die finanziellen Auswirkungen der Steuerklassen im Lohnsteuerverfahren für Frauen und Männer sowie für unterschiedliche Familienformen. Wörtlich: „Die Steuerklassenkombination III/V führt zu Benachteiligungen sowohl beim Nettolohn als auch – exemplarisch für das Arbeitslosen-, Eltern- und Krankengeld berechnet – bei Lohnersatzleistungen. Daher sind die Regelungen des Lohnsteuerverfahrens mit Blick auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie den Schutz der Familie als verfassungswidrig anzusehen.“
Quelle: fpd 766