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Beteiligungsrechte als Gleichstellungsbeauftragte
Eintrag vom 04.11.2019
Inhalt:
Gemäß § 25 LGG muss die Gleichstellungsbeauftragte an allen Maßnahmen beteiligt werden, an denen Sie Mitwirkungsrecht hat.
Nicht immer ist dies automatisch der Fall. Dieses Seminar vermittelt Grundlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen und Veto (Beanstandungen, Einsprüche, Widersprüche) rechtssicher formuliert werden.
Zunächst werden die Grundlagen der Beteiligung als Gleichstellungsbeauftragte anhand von Gesetzestexten und Fallbeispielen vertieft bearbeitet. Am zweiten Tag folgt die praktische Anwendung des Gelernten.
Inhalte sind:
- Beteiligungsrechte – wann, wie und in welchem Umfang ist zu beteiligen
- Ihre Beanstandungs- Einspruchs- und Widerspruchsrechte – was muss beachtet werden?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie in den jeweiligen Verfahrensschritten?
- Erst das Gespräch suchen und dann schreiben?
- Wie kann eine Stellungnahme, eine Beanstandung, ein Widerspruch oder der Einspruch rechtssicher formuliert werden?
Leitung:
Beate Berdel-Mantz, Dipl. Theol. Supervisorin, Trainerin Sörgenloch
Barbara Lampe, Mainz
Anmeldung:
Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Termin: 24./25.08.2020
Anmeldeschluss: 03.08.2020