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Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung
Eintrag vom 10.11.2017
Inhalt:
Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.
- Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:
- Was ist ein Gleichstellungsplan?
- Wer stellt den Gleichstellungsplan auf?
- Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
- Wie lässt sich der Gleichstellungsplan in die Personalentwicklung einbinden?
Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.
Leitung:
Birgit Löwer
Anmeldung:
Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Termin: 13.09.2018
Anmeldeschluss: 23.08.2018