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Das Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis
Eintrag vom 05.12.2016
Inhalt:
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die rechtliche Grundlage der Frauenförderung in der Landes- und Kommunalverwaltung. Die einzelnen Dienststellen sind mit der Umsetzung des Gesetzes vor Ort beauftragt, Gleichstellungsbeauftragte stehen ihnen dabei beratend, initiierend und kontrollierend zur Seite. In dem Seminar sollen das alltägliche praktische Handeln und die gesetzlichen Vorschriften zu einer effektiven und freudvollen Gleichstellungsarbeit verknüpft werden. Diese Einführung ist Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats.
Themen dieser Einführung sind
- Die Regelungen des LGG und ihre Bedeutung im Überblick
- Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und der Dienststellenleitungen
- Anwendung des LGG und Lösungsansätze anhand eines Fallbeispiels
Leitung:
Birgit Löwer
Anmeldung:
Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Termin: 15.03.2017 – 15.03.2017
Anmeldeschluss: 22.02.2017