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Das Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis – 20. August 2013 (Zusatztermin)
Das rheinland-pfälzische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die rechtliche Grundlage der Frauenförderung in der Landes- und Kommunalverwaltung. Die einzelnen Dienststellen sind mit der Umsetzung des Gesetzes vor Ort beauftragt, Gleichstellungsbeauftragte stehen ihnen dabei beratend, initiierend und kontrollierend zur Seite.
In dem Seminar sollen das alltägliche praktische Handeln und die gesetzlichen Vorschriften zu einer effektiven und freudvollen Gleichstellungsarbeit verknüpft werden.
Themen dieser Einführung sind
• Die Regelungen des LGG und ihre Bedeutung im Überblick
• Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und der Dienststellenleitungen
• Anwendung des LGG und Lösungsansätze anhand eines Fallbeispiels
Termin: 20. August 2013, 9.30-16.30 Uhr
Anmeldeschluss: 29. Juli 2013
Referentin: Simone Walka, ehem. Gleichstellungsbeauftragte, Unternehmensberaterin, Neustadt/Weinstraße
Anmeldung: