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Das rheinland-pfälzische Kabinett hat die Urlaubsverordnung geändert
Eintrag vom 16.01.2013
Die rheinland-pfälzische Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten wird geändert. Damit wird der Freistellungsumfang bei Erkrankung eines Kindes angepasst und zudem besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Großelternzeit. Eine weitere Änderung ist die Anpassung an die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bei Unterbrechung einer Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzzeiten. Nähere Informationen zur geänderten Urlaubsverordnung erhalten Sie bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung.
Quelle: Die rheinlandpfälzische Landesregierung: Urlaubsverordnung geändert