Zur Übersicht
Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Frauenkonvention
Eintrag vom 18.07.2012
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht „erheblichen Handlungsbedarf bei der Gleichstellung in Deutschland“ und fordert deshalb Bund und Länder „dazu auf, die Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses systematisch umzusetzen“. Auch bei uns seien „Frauen in vielen Lebensbereichen, etwa auf dem Arbeitsmarkt, im Steuer- und Scheidungsrecht, noch immer nicht gleichberechtigt“.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 564)