Erläuterung
Zu § 25:
§ 31 Abs.3 Satz 1 Fachhochschulgesetz unterstreicht die Berücksichtigung der Frauenförderung und familiärer Sonderbelastungen bei der Personalauswahl.
Zu den Sätzen 2 und 3 und dem Absatz 4 wird auf die vorstehenden Ausführungen zu § 24 Nummer 1 verwiesen.
Quelle:
Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen (Hrsg.): Informationen zum neuen Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz. Gesetzestext mit Erläuterungen. Mainz, 1999.
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