Erläuterung
Zu § 13
Nach Absatz 1 soll die Fortbildung so gestaltet werden, dass die Teilnahme auch für Beschäftigte mit Familienarbeit und bei Teilzeitarbeit ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung familiärer Belastungen von Frauen durch ortsnahe Fortbildungsmöglichkeiten, Blockseminare, Angebote mit Kinderbetreuung sowie Angebote für Teilzeitbeschäftigte.
Der Absatz 2 bestimmte verstärkte Einsatz von Frauen als Leiterinnen und Referentinnen von Fortbildungsveranstaltungen soll zum einen gewährleisten, dass auch hier eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen abgebaut wird und zum anderen, dass frauenspezifische Aspekte in die thematische Gestaltung einbezogen werden. Darüber hinaus unterstreicht Absatz 2 die Vorbildfunktion von Frauen als Leiterinnen und Referentinnen.
Die Regelung des Absatz 3 hat eine gleichgewichtige Verteilung der jährlichen Teilnehmerplätze auf Frauen und Männer zum Ziel. Die Teilnehmerplätze sind jeweils gezielt Frauen anzubieten; ihnen ist die Möglichkeit der Teilnahme einzuräumen.
Die in Absatz 4 geregelte Aufnahme bestimmter Themenkreise in ausgewählte Programme der Fortbildung soll insbesondere Beschäftigte in Vorgesetzen- oder Leistungspositionen für die Probleme und Hintergründe noch bestehender Chancenungleichheiten von Frauen und Männern sensibilisieren. Dabei geht es nicht nur darum, spezielle Fortbildungsangebote mit dem Themenkreis ‚Gleichstellung der Frau‘ anzubieten, sondern dieses Thema als Teilkomplex innerhalb anderer Veranstaltungen mit zu behandeln.
Für die Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich ein erhöhter Fortbildungsbedarf aus ihrem Aufgabenbereich, dem Absatz 4 Rechnung trägt. Gleichstellungsbeauftragten sind speziell auf diesen Tätigkeitsbereich zugeschnittene Fortbildungen anzubieten; darüber hinaus ist diesem Personenkreis Gelegenheit zu geben, an anderen geeigneten Fachveranstaltungen der Fortbildung teilzunehmen.
Quelle:
Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen (Hrsg.): Informationen zum neuen Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz. Gesetzestext mit Erläuterungen. Mainz, 1999.
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