Beispiel: Steuern durch Zielvereinbarungen in München
Im Jahr 2001 hat das Münchner Personal- und Organisationsreferat eine 27seitige Broschüre veröffentlicht, die zeigt, worauf es beim Abschluss von Zielvereinbarungen ankommen sollte.
- Betont wird, dass die in der Personalentwicklung notwendigen Zielvereinbarungsprozesse in engem Zusammenhang stehen mit der Definition von Produkten und den großen strategischen Steuerungsvorgaben des Stadtrats und des Oberbürgermeisters
- und dass mit diesem PE-Instrument ein „neues Verständnis von Delegation und von Ergebnis- und Qualitätskontrolle“ verbunden sei.
- „Eine Kultur des Vertrauens“ sei die Voraussetzung für die Wirksamkeit, sagt der Personalreferent im Vorwort.
Folgende Anwendungsbereiche für Zielvereinbarungen im Bereich der Personalentwicklung sind vorgesehen:
- Dienstliche Beurteilung
- Führung auf Probe und auf Zeit
- Mitarbeiter-Gespräch