Beispiel: Das Münchner PE-Konzept – Stichwort Zeitpolitik
Wer in dem vom Stadtrat im Jahr 2004 beschlossenen PE-Konzept explizite Aussagen zur grundsätzlichen Ausrichtung der städtischen Arbeitszeitpolitik sucht, geht leer aus. Hingewiesen wird zwar auf den gestiegenen Stellenwert, den die Beschäftigten einer gelungenen „Work-Life-Balance“ zuschreiben, doch entsprechende Leitgedanken dazu sind nicht formuliert. Andererseits wird jedoch anhand einer Vielzahl von einzelnen Festlegungen und Instrumenten deutlich, dass München Arbeitszeitpolitik für den Bereich Chancengleichheit von Frauen einen sehr hohen Standard aufweist. Näheres und Beispiele zur Teilzeitarbeit weiter unten – sowie in den weiteren Kapiteln, etwa wenn es um Beurlaubung geht.
Schlag nach in den Leitsätzen 2000
Anders als im PE-Konzept, das keine Leitgedanken zur Arbeitszeitpolitik festschreibt, enthalten die Münchner Leitsätze 2000 folgende strategische Kernaussage als Überschrift: „Für eine Zeitpolitik – in der Balance zwischen Betrieb, Familie und sozialem Leben.“
Mehrere Zielbestimmungen sind unter diesem Leitsatz verankert:
- Bei allen Rahmenvorgaben zu flexiblen Arbeitszeiten, etwa Dienstvereinbarungen, ist gewährleistet, dass Personen mit Familien- und sozialen Verpflichtungen bei der Vereinbarkeit ihrer Aufgaben mit ihrer Berufstätigkeit unterstützt werden.
- Dienststellen und Vorgesetzte orientieren sich bei allen Aushandlungsprozessen über die Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit für einzelne Personen oder für Arbeitsteams an diesen Grundsätzen.
- Das zeitliche Angebot der einzelnen Serviceleistungen und die Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen berücksichtigen sowohl die Zeitbedürfnisse der Beschäftigten wie die der Bürgerinnen und Bürger.
- Die Führungskräfte als auch die Verantwortlichen für das Aushandeln von Arbeitszeiten werden durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen und Beratung unterstützt.
Anhand dieses Beispiels zeigt sich erneut der unmittelbare Zusammenhang und die Wechselwirkungen zwischen einem PE-Konzept und einem modernen Gleichstellungskonzept oder den in den 90er Jahren festgelegten Frauenförderplänen.
Fazit: Gezeigt werden konnte, dass Gleichstellungskonzepte wie die Münchner Leitsätze 2000 sich in der Praxis als ein wichtiger Bestandteil der PE erweisen. Umgekehrt gilt: Maßnahmen und Instrumente zur PE sind stets auch ein integraler Bestandteil von Gleichstellungskonzepten. Sicher nicht nur in München.