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Anrechnung von Erziehungszeiten für die Rente vor Gericht
Eintrag vom 16.02.2012
Die Forderungen nach einer besseren Anerkennung von Erziehungszeiten für die Rente werden jetzt auch vor Gericht verfochten. Zehn Mütter aus ganz Deutschland klagen erstmals mit rechtlicher Unterstützung eines ehemaligen Vizepräsidenten des Sozialgerichts Trier gegen die gesetzliche Regelung, nach der bei Geburten vor 1992 ein Erziehungsjahr für die Rente angerechnet wird, während Mütter mit Kindern, die nach 1992 geboren wurden, drei Erziehungsjahre gutgeschrieben werden.
Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 559)