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Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Frauenkonvention

Eintrag vom 18.07.2012

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht „erheblichen Handlungsbedarf bei der Gleichstellung in Deutschland“ und fordert deshalb Bund und Länder „dazu auf, die Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses systematisch umzusetzen“. Auch bei uns seien „Frauen in vielen Lebensbereichen, etwa auf dem Arbeitsmarkt, im Steuer- und Scheidungsrecht, noch immer nicht gleichberechtigt“.

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Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 564)