Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Grundlagen

Das Handwerkszeug der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz ist das Landesgleichstellungsgesetz. Es ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Nach mehr als 20 Jahren war die Neufassung des Gesetzes notwendig. Die Gleichstellung ist zwar durch das bisherige Gesetz vorangekommen, aber noch nicht erreicht.

Im Handbuch zum Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz erhalten Gleichstellungsbeauftragte Erläuterungen und Hinweise, welche die Umsetzung des LGG in der Praxis erleichtern sollen.

Inhaltsübersicht des Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Berichtspflichten

Teil 2

Fördermaßnahmen

§ 5 Gleichstellung von Frauen und Männern
§ 6 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 7 Ausschreibung von Positionen
§ 8 Einstellung und Beförderung
§ 9 Vergabe von Ausbildungsplätzen
§ 10 Besondere Auswahlverfahren
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
§ 12 Beurlaubung
§ 13 Fortbildung

Teil 3

Gleichstellungspläne

§ 14 Erstellung
§ 15 Mindestinhalt
§ 16 Umsetzung
§ 17 Unterbliebene Erstellung, Mängel, Nicht-Umsetzung

Teil 4

Gleichstellungsbeauftragte

§ 18 Bestellung
§ 19 Dauer und Ende der Bestellung, Neubestellung
§ 20 Rechtsstellung
§ 21 Freistellung
§ 22 Aufgabenbezogene Fortbildung
§ 23 Aufgaben
§ 24 Befugnisse und Rechte
§ 25 Beteiligung
§ 26 Verschwiegenheit und Datenschutz
§ 27 Stellvertreterin
§ 28 Ansprechpartnerin
§ 29 Beanstandungsrecht
§ 30 Rechtsschutz

Teil 5

Gremien, Unternehmensbeteiligungen und Auftragsvergabe

§ 31 Besetzung von Gremien
§ 32 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
§ 33 Vergabe öffentlicher Aufträge

Teil 6

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 34 Übergangsbestimmungen
§ 35 Verwaltungsvorschriften

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